Sperr-, Problem- oder Sondermüll

So entsorgt ihr euren Sperrmüll richtig

Wir sagen euch, worauf ihr bei der Entsorgung von Sperrmüll achten müsst und welche strengen Regeln bei der Müllentsorgung gelten.

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Von Autor/in Marcus Netscher

Vom ausgedienten Sofa und schmuddeligen Katzenkratzbaum, über Gummistiefel und alte Waschbecken: Vor allem nach Haushaltsauflösungen wird so einiges auf den Sperrmüll gestellt. Doch nicht alles, was man loswerden möchte, ist als Sperrmüll erlaubt. Im Gegenteil: Es gelten zum Teil strenge Regeln.

Sperrmüll richtig entsorgen: Kommunale Regelungen

Grundsätzlich ist die gesamte Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz Sache der jeweiligen Kommune, des Landkreises oder der Stadt. Online oder telefonisch bekommt ihr von dort detaillierte Angaben, was als Sperrmüll, Haushalts- oder Sondermüll gilt und wie damit verfahren wird. In vielen Kommunen gibt es zudem einen jährlich erscheinenden Abfallkalender, der diese Informationen ebenfalls beinhaltet.

Sperrmüll zur richtigen Entsorgung anmelden

In vielen Orten können Anwohner ein- bis zweimal pro Jahr Sperrmüll anmelden. Dieser wird dann kostenlos abgeholt und entsorgt. In seltenen Fällen gibt es auch vier Termine pro Jahr, beispielsweise im Großraum Trier. Bei der jeweiligen Abfallwirtschaft wird dann nach einem Wunschtermin gefragt, sowie danach, was man genau loswerden möchte.

"Es gibt da je nach Region bestimmte Unterschiede", erklärt SWR Wirtschaftsredakteur Michael Herr. "Manchmal darf man die Sachen am Vortag schon rausstellen, manchmal erst am Vorabend beispielsweise." Für die Abholung muss der Sperrmüll rechtzeitig und gut erreich- und sichtbar, zum Teil sogar getrennt nach Wertstoff, am Straßenrand deponiert werden.

Sperrmüll, oder nicht?

"Sperrmüll sind große und sperrige Gegenstände, die nicht in die Mülltonne passen", weiß Michael Herr. Dazu gehören Möbel, Teppiche, Matratzen und auch Metallschrott und große Elektrogeräte. "Was nicht dazu gehört, sind zum Beispiel alte Waschbecken, das wäre dann Bauschutt", so der Wirtschaftsredakteur. Dazu zählen unter anderem

  • ausgediente Fußbodenbeläge,
  • die alte Kloschüssel,
  • alle Sorten von Bauschutt,
  • Elektrogeräte,
  • Holzpaneelen,
  • Keramik oder
  • Paletten.

Diese Materialien müssen selbstständig zum jeweiligen Wertstoffhof oder Entsorgungsfachbetrieb gebracht und dort entsorgt werden. Je nach Material können dabei auch Kosten entstehen.

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Problemmüll richtig entsorgen

Leere Farbeimer, Lackdosen, Ölreste oder ausgediente Neon-Röhren sind Sondermüll und haben auf dem Sperrmüll nichts verloren. Sie sind zum Teil sogar gefährlich und werden separat eingesammelt.

Problemmüllbus und Abfallzentren übernehmen richtige Entsorgung

Die fachgerechte Entsorgung solcher Gefahrstoffe übernimmt in vielen Kreisen ein sogenannter Problemmüllbus. Hier können Anwohner ihre Gefahrstoffe in kleinen Mengen zu festen Terminen kostenlos abgeben. Außerhalb dieser Termine bieten auch die zuständigen Abfallzentren eine entsprechende Entsorgung an. Diese ist dann allerdings oft kostenpflichtig.

Zum Teil nur verpackt – Problemmüll richtig entsorgen

Wer gesundheitsgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel asbesthaltige Dachbedeckungen oder Steinwolle entsorgen möchte, sollte sich vorab über das genaue Procedere informieren und zu welchen Konditionen diese Gefahrstoffe entsorgt werden können. Oft sind hier spezielle Verpackungen oder eine genau vorgeschriebene Vorgehensweise Pflicht. Auch hier geben die entsprechenden kommunalen Einrichtungen genaue Auskunft.

Kann ich meinen Müll dazu stellen?

Stellen die Nachbarn den Sperrmüll vors Haus, liegt der Gedanke nahe, selbst etwas dazuzustellen, was man loswerden möchte. Offiziell ist das aber nicht erlaubt, so Michael Herr. Das liege vor allem daran, dass es für die Sperrmüllmenge pro Haushalt in aller Regel eine Obergrenze gibt. Auch hier gibt es regionale Unterschiede für das maximale Volumen an Sperrmüll, das mitgenommen wird. Im Normalfall ist bei sechs Kubikmetern pro Abholung Schluss.

"Wenn ich also schon eine ganze Menge Sperrmüll habe und dann noch die Nachbarschaft kommt und zwei Einbauschränke und eine Waschmaschine dazu stellt, kann diese Grenze eben überschritten werden, was im schlechtesten Fall dazu führen kann, dass die Müllwerker den Sperrmüll dann einfach stehen lassen und die Anmelder dann gucken müssen, was sie damit machen", sagt Herr.

Wem gehört der Sperrmüll?

Auch Sperrmüll mitzunehmen ist verboten, streng genommen gehören die Gegenstände nämlich schon der Abfallwirtschaft, wenn er auf der Straße steht. Doch es sei kein Problem, mal ein einzelnes Stück mitzunehmen, heißt es vom Wirtschaftsredakteur. Das sei "normalerweise kein Problem und wird von den Behörden eigentlich nicht verfolgt".

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Marcus Netscher
SWR1 Redakteur Marcus Netscher
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