Gremien

Rundfunkrat

Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und trägt der Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung Rechnung. Er überwacht die Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze und Richtlinien und berät in allgemeinen Programmangelegenheiten.

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Organisation | Aufgaben | Ausschüsse | Sitzungstermine | Sitzungsunterlagen

Organisation des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat setzt sich aus 57 Mitgliedern zusammen. 33 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 17 Mitglieder sind aus dem Land Rheinland-Pfalz. 7 Mitglieder werden länderübergreifend entsandt. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Kein Mitglied des Rundfunkrats darf wirtschaftliche oder sonstige Interessen haben, die die Erfüllung seiner Aufgaben gefährden. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist ein öffentliches Ehrenamt. 

Die Amtszeit des Rundfunkrats beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt die Vorsitzenden sowie die erste und zweite Stellvertretung für die Dauer von 30 Monaten, wobei der erste Vorsitz und die erste Stellvertretung Mitglieder des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein müssen.

Aufgaben des Rundfunkrats

  • Wahl und Abberufung der Intendantin oder des Intendanten gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
  • Genehmigung des Haushaltsplans
  • Beschlussfassung über Satzungen gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
  • Beschlussfassung über Richtlinien der Programmgestaltung
  • Zustimmung zur Berufung der Direktorinnen und Direktoren gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
  • Wahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Zustimmung bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als fünf Millionen Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen
  • Entscheidung über Beschränkungen und Abweichungen vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
  • Durchführung des Prüfverfahrens für neue oder veränderte Telemedienangebote

Ausschüsse des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat bildet insgesamt acht Ausschüsse:

In diesen Ausschüssen beraten die Mitglieder zu den jeweiligen Themengebieten.

Gemeinsam mit dem Verwaltungsrat bildet der Rundfunkrat zudem den Ausschuss Strategie und Grundsatzfragen.

Sitzungstermine

Sitzungsunterlagen

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR