Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Stadt Mannheim einen Artikel des Stadtrats Julien Ferrat ("Die Mannheimer") in ihrem Amtsblatt veröffentlichen muss. In dem Artikel wirft Ferrat der Stadt Zensur vor - Hintergrund ist eine angebliche Swingerparty im Rathaus. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Karlsruhe Ferrat recht gegeben - daraufhin hatte Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) Beschwerde beim VGH eingelegt, der jetzt ebenfalls für Ferrat entschieden hat.
Vorwurf: Zensur der "Swingerparty"
Im August hat Ferrat nach eigenen Angaben die Swingerparty im Mannheimer Rathaus veranstaltet und Bilder davon veröffentlicht. Vor der Veranstaltung wollte der Stadtrat zwei Artikel im Amtsblatt platzieren. Dies wurde aber von der Stadt abgelehnt. Daraufhin verfasste Ferrat einen weiteren Artikel, in dem er der Stadt Mannheim Zensur vorwirft. Als auch dieser abgelehnt wurde - damals mit Verweis auf "falsche Aussagen" und eine "irreführende Darstellung" - legte Ferrat Beschwerde ein.
Durch das VGH-Urteil ist die Stadt Mannheim jetzt verpflichtet, den "Zensur"-Artikel in der nächsten Ausgabe am 15. Oktober abzudrucken. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass in Ferrats Artikeln weder Falschbehauptungen vorhanden seien, noch dass ein kommunaler Bezug fehle. Über Ernsthaftigkeit oder politische Sinnhaftigkeit habe der VGH nicht zu urteilen, heißt es weiter.
Mannheimer Stadrat Ferrat: "Guter Tag für Demokratie"
In einem Statement zeigt sich Julien Ferrat erfreut - heute sei ein guter Tag für die Demokratie. "Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung über meine politische Arbeit bzw. meinen Politikstil zu urteilen. Dies ist Aufgabe der Wählerinnen und Wähler", so Ferrat weiter.
Die Stadt hat auf SWR-Anfrage erklärt, dass sie die Entscheidung akzeptiere. Außerdem hat sie auf die Urteilsbegründung hingewiesen, in der mitgeteilt wird, dass das Urteil unerheblich für die Frage ist, ob tatsächlich zensiert wurde.
Eine Entscheidung über ein mögliches Ordnungsgeld gegen den Stadtrat wurde in den entsprechenden Ausschuss verwiesen. Laut Ferrat steht ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 Euro im Raum - wegen der angeblichen Verletzung seiner gemeinderätlichen Treuepflicht.