Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im Eilverfahren am Dienstag entschieden, dass die Stadt Mannheim einen Artikel des Mannheimer Einzel-Stadtrats Julien Ferrat ("Die Mannheimer") veröffentlichen muss, in dem er der Stadt Mannheim Zensur vorwirft. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Swingerparty, die angeblich im Mannheimer Rathaus stattgefunden hatte. Die Stadt Mannheim hat gegen das Urteil am Mittwoch Beschwerde in der nächsten Instanz eingereicht - beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dieser hat nun mitgeteilt, dass wegen der Kürze der Zeit der Artikel nicht bereits am Donnerstag erscheinen muss.
Mehrere von Ferrat geschriebene Artikel nicht abgedruckt
Stadtrat Julien Ferrat hatte Ende August nach eigenen Angaben in einem Raum des Mannheimer Rathauses eine Sex-Party veranstaltet. Im Vorfeld wollte er dazu zwei Artikel im Amtsblatt der Stadt veröffentlichen. Laut einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe handelt es sich dabei um die Artikel "Swingerparty im Rathaus geplant" und "Swingerparty im Rathaus?". Die Stadt Mannheim hatte es abgelehnt, diese zwei Artikel im Amtsblatt zu veröffentlichen. Daraufhin verfasste Ferrat einen weiteren Artikel mit dem Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".
Artikel enthielten nach Ansicht der Stadt falsche Behauptungen
Die Stadt Mannheim lehnte auch die Veröffentlichung dieses Artikels ab. Sie verwies gegenüber dem SWR darauf, dass der Artikel nicht den Vorgaben des Redaktionsstatuts der Stadt Mannheim genüge. Der Artikel enthalte falsche Behauptungen und eine irreführende Darstellung. Auch die ersten beiden Artikel habe man abgelehnt, weil die Stadt bis zur "weiteren Klärung der Rahmenbedingungen" für die "politische Swingerparty im Rathaus" von einer Veröffentlichung von Beiträgen zu dieser Veranstaltung absehen wollte.
Gericht: "Ausreichender kommunalpolitischer Bezug"
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden, dass der Artikel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim" veröffentlicht werden muss. Nach Ansicht der Karlsruher Richter liegt bei dem Artikel "ein ausreichend kommunalpolitischer Bezug" vor. Der Artikel enthalte demnach auch keine falschen oder irreführenden Angaben.
Wegen Beschwerde keine Veröffentlichung am 17. September
Die nächsthöhere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH), hat dem SWR bestätigt, dass dort am Mittwoch die Beschwerde der Stadt Mannheim gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eingegangen ist. Wegen der Kürze der Zeit muss der Artikel nicht bereits am Donnerstag erscheinen. Der VGH müsse nun grundsätzlich entscheiden, ob Stadtrat Ferrat einen rechtlichen Anspruch auf die Veröffentlichung seines Artikels in einer späteren Ausgabe des Amtsblatts habe oder nicht.