Das Sparpaket in Gernsbach (Kreis Rastatt) sorgt weiterhin für Diskussionen. Bezüglich der Schwimmbäder gibt es aber erste Kompromisse. Es soll Kostenzuschüsse für den Weiterbetrieb geben.
"Wichtiger Meilenstein": Schwimmbäder erhalten Zuschüsse
Am vergangenen Montag hat sich der Gemeinderat Gernsbach einstimmig, bis auf zwei Enthaltungen, für Zuschüsse für die drei Schwimmbäder Lautenbach, Obertsrot und Reichental entschieden. Die Schwimmbadvereine sollen bei der Übernahme der Stadtteilbäder einen jährlichen Betriebssachkostenzuschuss von insgesamt 126.500 Euro erhalten. Das Freibad Lautenbach soll 31.500 Euro, Obertsrot 56.500 Euro und Reichental 38.500 Euro bekommen.
Im Zuge der beschlossenen Sparmaßnahmen geht die Trägerschaft der Bäder von der Stadt auf die Vereine über. Damit sind die Vereine zukünftig allein für die Schwimmbäder zuständig. Am vergangenen Montag konnte sich der Gemeinderat dann auf die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine Übernahme der Stadtteilbäder durch die Vereine verständigen, so die Pressesprecherin der Stadt. Damit sei ein wichtiger Meilenstein erreicht, um den Betrieb der Freibäder auch über das Jahr 2026 hinaus zu sichern.
Sparpaket Gernsbach: Freibäder betroffen
Im Mai hatte der Gernsbacher Gemeinderat das "Zukunftspaket 2030" beschlossen. Freibäder, Festplätze und eine Schule stehen auf der Streichliste. Nach dem Beschluss des Sparpakets hatten etwa 400 Menschen gegen die Sparmaßnahmen der Stadt demonstriert. Bürgermeister Julian Christ (SPD) äußerte dafür Verständnis. Er sagte aber auch, dass man sich einen regelmäßigen Betriebskostenzuschuss mit dem städtischen Haushalt nicht leisten könne.
Laut Stadt wolle man die Bäder nicht offiziell schließen, sondern nicht mehr als städtische Einrichtungen betreiben. Die Stadt hatte die drei Bäder den Vereinen zur Übernahme angeboten.
Landratsamt spricht Machtwort Bürgerbegehren gegen Sparpaket der Stadt Gernsbach doch unzulässig
Das Bürgerbegehren gegen das Sparpaket in Gernsbach ist doch unzulässig. Der Gemeinderatsbeschluss muss zurückgenommen werden. Das stellte die Kommunalaufsicht fest.
Bürgerbegehren beschäftigt den Gemeinderat seit Wochen
Der Unmut gegen die Sparmaßnahmen formierte sich in einem angestrebten Bürgerbegehren. Die Stadtverwaltung hatte im Juli aber den Antrag gestellt, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Gesetzliche Vorgaben sollen nicht eingehalten worden sein. Der Gemeinderat war dem Antrag gleich zweimal nicht gefolgt.
Auch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte daraufhin, dass es Fehler beim Bürgerbegehren gegeben hatte. Sie erklärte das Bürgerbegehren gegen das Sparpaket der Stadt Gernsbach für unzulässig. Zudem wurde die Stadt wird angewiesen, innerhalb eines Monats den Beschluss durch den Gemeinderat aufheben zu lassen und die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.
Am Montag wird der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung erneut über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen.