Ein saftig grünes Blatt auf dem Duschgel, eine „klimaneutrale“ Packung Haushaltsreiniger oder der Hinweis „gut für den Planeten“: Wer im Supermarkt einkauft, möchte oft ganz nebenbei etwas Gutes für die Umwelt tun.
Neues Gesetz soll für ehrliche grüne Versprechen sorgen
Die Realität sieht ernüchternd aus: Die Europäische Union stellte fest, dass hinter mehr als der Hälfte aller grünen Werbeaussagen schlichtweg nichts steckt – und es sich um reine Marketingtricks handelt.
Damit ist ab dem 27. September 2026 Schluss. Das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb setzt die europäische EmpCo (Empowering Consumers Directive)-Richtlinie um. Für Verbraucher bedeutet das: Wo Umweltvorteil draufsteht, muss künftig auch echter Umweltvorteil drin sein.
David gegen Goliath: Die Deutsche Umwelthilfe im Kampf gegen Öko-Märchen
Bisher mussten oft Umweltschützer in langwierigen Gerichtsverfahren mühsam beweisen, dass Konzerne beim Klimaschutz schummeln.
Agnes Sauter, Verbraucherschützerin bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), hat schon Dutzende Greenwashing-Fälle vor Gericht gebracht – von Weltkonzernen wie Apple und Shell bis hin zu Drogerieriesen.
Das fühlt sich manchmal an wie David gegen Goliath. Auf der einen Seite haben wir milliardenschwere Konzerne mit großen Marketingbudgets und Rechtsabteilungen, auf der anderen Seite steht der Verbraucherschutz. Doch die Gerichte geben uns recht.
Oft reichten bisher schicke Werbesprüche oder grüne Grafiken, um ein schmutziges Produkt sauber wirken zu lassen. Sogar Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2050“ wurden genutzt, um schon heute Kasse zu machen – ohne dass jemand prüfen konnte, wie das jemals klappen soll.
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Was gilt ab Ende September 2026? Die neuen Regeln beim Greenwashing-Verbot
Mit der neuen Richtlinie dreht sich die Beweislast um: Ab Ende September müssen die Hersteller belegen, dass ihre Versprechen wahr sind.
Das ändert sich konkret im Supermarktregal:
- Schluss mit schwammigen Versprechungen: Allgemeine Slogans wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „gut für den Planeten“ oder „klimaschonend“ sind ohne Nachweis verboten.
- Aus für die „Klimaneutral“-Mogelpackung: Ein Produkt darf nicht mehr als „klimaneutral“ oder „CO2-kompensiert“ beworben werden, wenn das Unternehmen lediglich Zertifikate gekauft hat. Echte Einsparungen müssen in der eigenen Produktion passieren – z.B. durch die Nutzung von E-Autos im eigenen Fuhrpark, oder den Bezug von echtem Öko-Strom in der Produktion.
- Keine unbegründeten Zukunftsversprechen: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“ sind ebenfalls unzulässig, wenn dafür kein detaillierter, öffentlich einsehbarer und von unabhängigen Experten regelmäßig überprüfter Umsetzungsplan vorliegt.
- Keine erfundenen Öko-Siegel mehr: Fantasie-Logos aus den Marketingabteilungen verschwinden. „Wenn man früher nachfragte, wie die Kriterien lauten, hieß es oft: ´Betriebsgeheimnis´. Das ist in Zukunft vorbei. Siegel müssen extern verifiziert werden“, erklärt Agnes Sauter.
Für den Alltags-Einkauf sei das künftig eine spürbare Erleichterung.
Wenn ich morgen in den Supermarkt gehe, dann weiß ich, dass ein Produkt, das mit einem Umweltvorteil beworben wird, diesen auch besitzt. Man muss nicht mehr erst einen QR-Code scannen oder Kleingedrucktes auf der Rückseite von Verpackungen entziffern. Ich weiß genau: Es ist geprüft.
Der Vorwurf der Industrie: Landen jetzt Millionen Verpackungen im Müll?
Kurz vor dem Stichtag schlagen Handelsverbände Alarm: Weil Übergangsfristen fehlten, müssten angeblich unzählige bereits bedruckte Duschgelflaschen, Müsli-Kartons oder Bücher vernichtet werden.
Doch die Verbraucherschützer winken ab. Die Unternehmen hatten zwei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Der Drogeriediscounter dm hat hier vorbildlich gehandelt, und schon vor einiger Zeit seine Nachhaltigkeitsversprechen präzisiert.
Zudem stellt DUH-Expertin Agnes Sauter klar, dass niemand eine sinnlose Zerstörung von Waren verlangt: „Wir werden Unternehmen nicht dazu auffordern, bereits gedruckte Produktverpackungen im großen Stil zu vernichten. Wir möchten natürlich, dass diese Verpackungen weiter aufgebraucht werden. Nichtsdestotrotz muss nachgewiesen werden, dass die entsprechenden Lagerbestände auch tatsächlich abnehmen.“
Falls Altbestände noch im Regal stehen, reicht kurzfristig oft schon ein einfaches Überkleben des unzulässigen Werbespruchs.
Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Verpackungsmüll vermeiden beim Lebensmittel-Einkauf
Eine Stichprobe der Deutschen Umwelthilfe zeigt: In deutschen Supermärkten ist fast alles in Plastik verpackt. Tipps, wie Verbraucher beim Einkaufen Müll vermeiden können.
Ein genauer Blick beim Einkaufen kann sich lohnen
Auch wenn das neue Gesetz den Markt aufräumt, lohnt sich beim Einkaufen weiterhin der genaue Blick:
Auf die richtigen Siegel vertrauen: Glaubwürdig sind offizielle Umweltzeichen wie der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder etablierte Bio-Standard-Siegel (z. B. Demeter, Bioland), im Textil-Bereich z.B. das GOTS oder das FairWear-Siegel. Diese Siegel haben einen ganzen Katalog von Bedingungen und Regelungen, an die man sich halten muss.
Der Nachteil: Solche Siegel sind oft teuer. Kleine Landwirte haben oft nicht das Geld, ihre Milch nach Bioland-Standard zertifizieren zu lassen. Dann kann das einfache Nachfragen helfen. Es muss nicht immer Bio sein.
Schummelei melden: Wenn Ihnen auf Verpackungen weiterhin unwahre Nachhaltigkeitsversprechungen auffallen, können Sie diese direkt online bei Verbraucherschutzorganisationen melden.
Nachhaltig einkaufen: Das gelingt auch ohne Siegel und Zertifikate. Wer regional und saisonal einkauft, vermeidet lange Transportwege.