Was bedeutet Organspende?
Bei der Organspende nach dem Tod werden einem Verstorbenen ein oder mehrere Organe entnommen, die an Patientinnen oder Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation vermittelt werden.
In Deutschland ist eine Organspende möglich, wenn ein Mensch auf einer Intensivstation einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall (Hirntod) erleidet.
Deutschland diskutiert seit Jahren über Organspende. Warum ist die Situation weiterhin so schwierig?
Obwohl es im Jahr 2025 eine moderate Steigerung der Zahl der Organspenden um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gab, reicht die Zahl der Spenderorgane weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Eine Organspende erfolgt also nur, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten in die Organspende eingewilligt hat.
Die Entscheidung zur Organspende kann in einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Es ist sinnvoll, mit den Angehörigen über die Entscheidung zu sprechen.
Hat der Verstorbene keine Entscheidung dokumentiert, so werden die Angehörigen gebeten, nach dem mutmaßlichen Willen zu entscheiden.
Viele sagen: "Ich bin dafür - aber habe mich noch nicht darum gekümmert."
Zu Lebzeiten eine eigene informierte Entscheidung zur Organspende zu treffen ist ein Akt der Selbstbestimmung. Zudem ist es eine Erleichterung für die eigenen Angehörigen, wenn diese im Fall einer möglichen Organspende wissen, was ein Verstorbener oder eine Verstorbene gewünscht hat.
Wer kann Organspender werden?
Es gibt nur wenige Vorerkrankungen, die eine Organspende verhindern. Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn bei der Verstorbenen oder dem Verstorbenen eine akute Tumorerkrankung oder eine nicht behandelbare Infektion vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Es gibt keine feststehende Altersgrenze für die Organspende. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tod – und letztlich die Ärztinnen und Ärzte, die die Organe transplantieren.
Manche Menschen fragen sich, ob Ärzte im Notfall vielleicht nicht alles tun, wenn bekannt ist, dass man Organspender/in ist.
Diese Angst ist unbegründet. Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten oder der Patientin zu retten. Die Bemühungen der Rettungsteams sowie der Ärztinnen und Ärzte sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet.
Manchmal kann die Patientin oder der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein; Kreislauf und Atmung können nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden.
Nur bei dieser kleinen Gruppe von Verstorbenen stellt sich die Frage einer Organspende: Voraussetzung für die Organspende ist dabei immer, dass der Tod gemäß dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe aus dieser Organspende beteiligt sein noch der Weisung eines beteiligten Arztes oder einer beteiligten Ärztin unterstehen.
Wie lange müssen Patientinnen und Patienten in der Regel auf ein neues Organ warten?
Die Wartezeit für ein neues Organ fällt für jede Patientin und für jeden Patienten unterschiedlich aus, da sich die Zuteilung der Spenderorgane an medizinischen Kriterien orientiert.
Lediglich bei der Niere gibt es Erfahrungswerte, da hier die Dialyse als Ersatztherapie hilft, die Wartezeit zu überbrücken. In Deutschland kann die Wartezeit auf eine Niere sehr lange sein und mehr als 8 Jahre betragen.
Wie läuft eine Organspende ab?
Wenn der Hirntod festgestellt wurde und eine Einwilligung zur Organentnahme vorliegt, werden bei dem Verstorbenen die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Entnahme fortgeführt. So bleibt die Funktion der Organe für die späteren Empfängerinnen und Empfänger erhalten.
Außerdem werden medizinische Tests durchgeführt. Zum einen, um mögliche Erkrankungen oder Infektionen, die die Organempfänger gefährden könnten, auszuschließen, zum anderen, um die notwendigen Daten für die Organvermittlung zu erheben.
Die Organvermittlung erfolgt durch die Stiftung Eurotransplant nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Vermittelt wird nach rein medizinischen Kriterien, dabei stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit im Vordergrund. Wenn feststeht, wohin die Organe gehen, erfolgt die Organentnahme und die Organe werden zu den Transplantationszentren transportiert, in denen die Empfänger warten.
Nach dem Tod können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm für eine Transplantation gespendet werden. In der Regel entnehmen die Chirurgen, die auch die spätere Transplantation durchführen, Herz und Lunge. Nieren, Pankreas und Leber entnehmen in den meisten Fällen regionale Entnahmeteams.
Kann man sich nach einer Organspende nochmal von seiner/ seinem Angehörigen verabschieden?
Bei der Organentnahme ist der respektvolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Vor Beginn findet im Team eine Dankes- und Gedenkminute für den Organspender oder die -spenderin statt. Diese können mit ihrer Organspende meist mehrere Leben retten - bis zu acht!
Die Ärzte verschließen die Operationswunde nach der Entnahme sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.
Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) bietet eine Begleitung für die Angehörigen während des gesamten Prozesses an. Auch nach einer Spende können sich Angehörige mit ihren Fragen immer wieder an die DSO wenden.
Viele Angehörige nutzen zudem das Angebot der sogenannten Angehörigentreffen, bei denen Familien von Organspendern unter psychologischer Begleitung eine Austauschmöglichkeit finden.
Was ist eine Lebendspende?
Bei einer Lebendorganspende stellen Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Es ist möglich eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Aktuell sind Lebendspenden nur dann zulässig, wenn sich die spendende und die empfangende Person nahestehen.
Wichtig Informationen rund um die Organspende finden Sie hier
Organspendeausweisen und Informationsmaterialien finden Sie unter www.organspende-info.de vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit oder über das kostenfreie Infotelefon Organspende unter 0800-90 40 400. Dort können Sie auch direkt Ihre Fragen stellen.
Im Studio: Dr. Christina Zezios, Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation