SWR1-Aktion: Lenken statt liken

ADAC-Jurist über Ablenkung durch Handys und moderne Autocockpits

Experten warnen vor zu viel Ablenkung im Auto. ADAC-Chefjurist Jürgen Verheul verrät, wann die Versicherung Leistungen kürzen kann und warum das Handy auch an der Ampel tabu ist.

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Stand

Obwohl Kontrollen und Strafen für Handynutzung am Steuer verschärft wurden, nehmen es viele trotzdem noch in die Hand.

SWR1: Reicht die bloße Abschreckung durch Bußgelder und Punkte also nicht aus?

Jürgen Verheul: Das ist augenscheinlich aus meiner Sicht der Fall. Im Ergebnis, glaube ich, wird das Risiko durch Handybenutzung völlig unterschätzt. Wenn ich bei 100 km/h nur drei Sekunden unaufmerksam bin, fahre ich 80 Meter blind. Bei Tempo 50, im innerstädtischen Verkehr, sind es 40 Meter.

Handyverbot gilt auch an roter Ampel oder im Stau

SWR1: Wenn ich an der roten Ampel stehe, kann ich doch mal kurz die Nachrichten checken. Oder im Stau, da kann ich sowieso nicht fahren.

Verheul: Das entsprechende Gesetz gibt eine eindeutige Antwort: Demnach steht das Fahrzeug nur dann, im Sinne der gesetzlichen Regelung, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Also mit aktivierter Start-Stopp-Automatik an der roten Ampel stehen, bedeutet nicht stehen im Sinne des Gesetzes. Auch dann wäre ein Bußgeld fällig.

Ablenkung durchs Touchscreens im Autocockpit

SWR1: Unsere Autos werden eigentlich immer mehr zu Smartphones: riesige Bildschirme, nur wenige, haptische Knöpfe. Wieso ist das erlaubt und das Smartphone nicht?

Verheul: Weil der Ablenkungsfaktor ein anderer ist. Und weil es da auch nur ein kurzer Blick sein sollte. Aber im Ergebnis hängt daran eine enorme Risikoproblematik.

Mittlerweile wird das im Bereich der Fahrzeugsicherheit erkannt. In der Fahrzeugtestung ist es tatsächlich so, dass die Rückkehr zu Schaltern und Knöpfen wieder angezeigt ist, bei den Fahrzeugherstellern.

Ein klares Signal an die Hersteller, dass es die Rückkehr zu Knöpfen und Schaltern geben kann.

SWR1: Sie können sich vorstellen, dass wir wieder mehr zurückkommen zu den Knöpfen und eher weg von diesen Touchscreens?

Verheul: Die Überprüfungen neu zugelassener Fahrzeuge gehen wirklich dahin: Wenn ein großes Ablenkungspotential durch Touchscreens und dann noch Untermenüs stattfindet, geht die Bewertung der Fahrzeuge herunter. Das ist für mich ein klares Signal an die Hersteller, dass es die Rückkehr zu Knöpfen und Schaltern geben kann.

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Wenn die Versicherung nicht zahlt

SWR1: Wenn jemand durchs Smartphone abgelenkt ist und es kommt zu einem Unfall. Könnte die Versicherung dann die Zahlung verweigern?

Verheul: Wir müssen unterscheiden: Bei der KFZ-Haftpflicht ist das nicht der Fall. Die Versicherung muss immer nach außen zahlen. Egal, welchen Verkehrsverstoß ich begehe. Derjenige, der geschädigt wird, muss durch den Haftpflichtversicherer des Verursachers entschädigt werden.

Die Frage stellt sich aber im Vollkaskobereich: Dort gibt es Möglichkeiten, bei grober Fahrlässigkeit Ansprüche zu kürzen. Hier kann die nachgewiesene Nutzung eines Handys bedeuten, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe. Und dass mir mein Versicherer dann tatsächlich die Leistung kürzt.

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Erstmals publiziert am
Stand
Das Interview führte
Claudia Deeg
Claudia Deeg
Christian Balser
Interview mit
Jürgen Verheul, ADAC-Jurist
Onlinefassung
SWR1 Rheinland-Pfalz
Eins gehört gehört. SWR1. (Schriftzug SWR1 auf gelbem Hintergrund)