Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde vor dem Karlsruher Amtsgericht eingelegt. Das Gericht hatte am Samstag den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten wegen Körperverletzung abgelehnt. Als Grund wurde unter anderem ein Überwachungsvideo aus dem Zug genannt, das beim Haftrichter für Zweifel am Tatablauf sorgte.
Eskalierter Streit bei Fahrkartenkontrolle: DB-Mitarbeiter stürzt aus Zug
Der 36-jährige einschlägig vorbestrafte Mann soll den Bahnmitarbeiter am Freitagabend nach einer Fahrkartenkontrolle in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt haben. Dabei öffnete sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft teilweise die Zugtür. Nach einem weiteren Tritt sei der 26-Jährige bei Tempo 120 aus dem Zug gestürzt. Er wurde schwer verletzt und ist inzwischen außer Lebensgefahr.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Beschwerde auf weitere Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sowie zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft weiche nach Auswertung des Überwachungsvideos in rechtlicher Hinsicht von der Bewertung durch das Amtsgericht ab, betonte die Behörde. Deswegen wurde Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters eingelegt.
Anwalt des Beschuldigten widerspricht
Der Rechtsanwalt des beschuldigten Fahrgastes widerspricht dagegen der Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Gegenüber dem SWR betonte er, sein Mandant sei von dem 26-jährigen Bahnmitarbeiter brutal attackiert worden und habe sich im Verlauf der Auseinandersetzung nur gewehrt.
Was auf dem Überwachungsvideo zu sehen sei, spreche eindeutig für den 36-Jährigen, so der Verteidiger weiter. Er wolle die Beschwerde der Staatsanwaltschaft genau überprüfen.
Solidarität mit verletztem Bahnmitarbeiter
Unterstützer des 26-Jährigen Bahnmitarbeiters haben unterdessen zu einer Demonstration in Karlsruhe aufgerufen. Bis zu 500 Menschen werden am Sonntag unter anderem vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft erwartet.
Der vermeintliche Angriff auf den aus Bulgarien stammenden Mann und die schwere Verletzung haben rund um seinen Wohnort in Mannheim für eine Welle der Solidarität gesorgt.
Amtsgericht muss erneut entscheiden
Über die jetzt eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und den Haftbefehl muss erneut das Amtsgericht entscheiden.
Sollte das Gericht die Beschwerde ablehnen, würde der Fall in der nächsten Instanz vor dem Karlsruher Landgericht behandelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.