Sichtung des Überwachungsvideos

Nach Angriff auf Bahnmitarbeiter: So erklärt das Gericht die Ablehnung des Haftbefehls

Nach dem Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem Zug hat das Amtsgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen den Verdächtigen abgelehnt. Es gebe Zweifel am konkreten Ablauf der Tat.

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Von Autor/in Ninja Degen

Nach dem lebensgefährlichen Sturz eines DB-Mitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug hat das Amtsgericht Karlsruhe den beantragten Haftbefehl gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen abgelehnt. Gründe seien Zweifel am konkreten Tatablauf nach der Sichtung eines Überwachungsvideos der Bahn. Außerdem fehlten nötige Haftgründe.

Karlsruhe

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Nach dem Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem fahrenden Zug fordert die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erneut einen Haftbefehl gegen den 36-jährigen Beschuldigten.

Bahnmitarbeiter nach Angriff lebensgefährlich verletzt

Der 26-jährige Sicherheitsmitarbeiter der Bahn war am Freitagabend bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung aus dem fahrenden Zug gestürzt. Er verletzte sich lebensgefährlich. Zuvor waren er und ein weiterer Mitarbeiter der Bahn zu einer Fahrscheinkontrolle gerufen worden. Dabei hatte der mutmaßliche Angreifer sich geweigert, seine Personalien anzugeben und den Zug zu verlassen. Der Mann soll betrunken und wegen Gewaltdelikten vorbestraft gewesen ein.

Der 36-Jährige soll den Mitarbeiter der Bahn geschlagen und getreten haben. Die Männer prallten mehrfach gegen eine Zugtür. Dabei könnte diese beschädigt worden sein. Durch den entstandenen Spalt unten an der Tür war der 26-Jährige dann bei Tempo 120 kurz vor Ettlingen (Kreis Karlsruhe) aus dem Zug gestürzt. Er wurde nach kurzer Suche mit schweren Verletzungen im Gleisbett gefunden.

Der 26-jährige Bahnmitarbeiter kommt aus Mannheim. Ein Sprecher des Vereins "Kulturbrücken Jungbusch" hat dem SWR am Dienstag eine entsprechende Meldung des "Mannheimer Morgen" bestätigt.

Überwachungsvideo: Zweifel am Ablauf der Tat

Laut Amtsgericht sichtete der Haftrichter das Überwachungsvideo kurz nach der Anhörung des Beschuldigten. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben. Welche genau, teilte das Gericht nicht mit. Der Tatablauf werde weiter intensiv ermittelt.

Nach Einschätzung des Haftrichters fehle der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte - entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag - einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Deshalb habe kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.

Der 36-Jährige war zunächst festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt. Das Amtsgericht lehnte das ab.

Gewerkschaft fordert Maßnahmen für mehr Sicherheit

Nach dem Angriff hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die Bundesregierung zu entschlossenerem Handeln aufgefordert. Hintergrund ist auch die Entscheidung, keinen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter zu erlassen.

Die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay sagte, es möge juristische Gründe dafür geben, dass der vorbestrafte Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt worden sei.

Aber was ist das für ein Signal an alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die in diesen Stunden um ihren Kollegen bangen?

EVG: Arbeit in Zügen nicht mehr sicher

Die stellvertretende EVG-Vositzende erklärte, die Arbeit in Zügen sei längst nicht mehr sicher. Täglich gebe es gewaltsame Übergriffe. Die Gewalt habe mit der Tötung des Zugbegleiters Serkan Çalar einen weiteren Höhepunkt erreicht. Der Täter wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Zweibrücken

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Zehn Jahre Haft - so das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar. Die Nebenklage wird wohl in Revision geht.

Ingenschay kritisiert auch, dass die angekündigte Strafverschärfung bei Übergriffen auf Bahnmitarbeitende weiter unangetastet im Justizministerium "Staub ansetze". Gleichzeitig würden sich Bund und Länder die Verantwortung zuschieben, wenn es um mehr Geld für Sicherheit bei der Bahn geht.

Die EVG-Vizevorsitzende forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Eingreifen auf. "Der Kanzler darf nicht mehr schweigen, er muss den Kampf gegen die Gewaltexzesse zur Chefsache machen", sagt sie. Auch aus Sicht des baden-württembergischen EVG-Chefs Manuel Amberger habe der Fall habe eine "neue, lebensgefährliche Dimension".

"Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend."

Angriff auf Mitarbeitende der Deutschen Bahn nehmen zu

Laut Bundesregierung wurden 2025 rund 2.690 Angriffe auf Beschäftigte der Deutschen Bahn registriert - etwa elf Prozent mehr als im Vorjahr. Die Deutsche Bahn "verurteilt den Angriff aufs Schärfste”, hieß es.

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Ninja Degen
Bild Ninja Degen, SWR Studio Karlsruhe

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