Der 26-jährige Bahnmitarbeiter, der am vergangenen Freitag bei Ettlingen (Kreis Karlsruhe) aus einem fahrenden Zug stürzte, schwebt nicht mehr in Lebensgefahr. Das hat die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des SWR mitgeteilt. Unterdessen laufen die Ermittlungen zum Hergang des Vorfalls und zu einer möglichen technischen Ursache. Der Sicherheitsmitarbeiter wurde am Freitagabend lebensgefährlich verletzt.
Bahnmitarbeiter lebensgefährlich verletzt Kein Haftbefehl nach Sturz aus fahrendem Zug: Staatsanwaltschaft akzeptiert Entscheidung
Ein Mann soll im Juli einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Zug gestoßen haben. Nach dem Amtsgericht lehnt auch das Landgericht Karlsruhe den Haftbefehl ab.
Bahnmitarbeiter außer Lebensgefahr
Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft waren der 26-Jährige und ein Kollege in dem Regionalzug auf dem Weg nach Karlsruhe zu einer Ticketkontrolle hinzugerufen worden. Ein 36-jähriger Fahrgast soll sich geweigert haben, seine Personalien anzugeben und den Zug zu verlassen.
Laut Ermittlern schlug der Mann mit Fäusten auf den Sicherheitsmitarbeiter ein und trat nach ihm. Während des Gerangels prallten beide den Angaben zufolge mehrfach gegen eine Zugtür. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Tatverdächtige alkoholisiert gewesen sein.
Bei Tempo 120 aus dem fahrenden Zug gestürzt
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Sicherheitsmitarbeiter den am Boden liegenden Mann wieder hochziehen wollte. Dabei soll der 36-Jährige ihm einen heftigen Tritt versetzt haben. Der 26-Jährige stürzte rückwärts gegen die Tür, die nachgab. Nach Angaben der Ermittler fiel der Bahnmitarbeiter durch einen Spalt aus dem mit rund 120 Kilometer pro Stunde fahrenden Zug. Er wurde mit schweren Verletzungen neben den Gleisen gefunden und in ein Krankenhaus gebracht.
Der 36-jährige Fahrgast wurde zunächst festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte den Antrag jedoch ab. Nach Gerichtsangaben fehlte der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht.
Amtsgericht begründet Ablehnung des Haftbefehls
Nach Angaben des Gerichts spielte bei der Ablehnung des Haftbefehls ein Überwachungsvideo der Bahn eine entscheidende Rolle. Der Haftrichter habe die Aufnahmen kurz nach der Anhörung des Beschuldigten ausgewertet. Das Video habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt.
Was genau auf dem Video zu sehen ist, entziehe sich ihrer Kenntnis, sagte Julia Ebersbach, Sprecherin des Amtsgerichts am Montag gegenüber dem SWR, aber:
Tatsache ist [...], dass der Sturz des Bahnmitarbeiters aus dem Zug dem Beschuldigten nicht zuzurechnen ist.
Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Deshalb habe kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen. Gegen den 36-Jährigen wird weiterhin wegen Körperverletzung ermittelt.
Staatsanwaltschaft prüft Video unter Hochdruck
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüfe unter Hochdruck, ob die Behörde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgeht. Dabei stehe die Auswertung des Überwachungsvideos im Mittelpunkt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber dem SWR. Eine Entscheidung sei zeitnah zu erwarten.
Wer hat wie in welcher Reihenfolge gehandelt?
Rechtlich entscheidend sei die Frage, in welcher Abfolge die auf dem Video zu sehenden Handlungen stattgefunden haben, so der Sprecher weiter. In diesem Zusammenhang würden auch weitere Zeugen vernommen. Der beschuldigte 36-Jährige habe tatsächlich nicht davon ausgehen könne, dass sich die Zugtür während der Auseinandersetzung öffnet.
Ermittlungen zur Zugtür laufen
Der genaue Ablauf der Auseinandersetzung ist weiter unklar. Ebenfalls ungeklärt ist, warum die Zugtür nachgab, beziehungsweise sich so öffnete, dass ein Spalt entstand, durch den der Bahnmitarbeiter aus dem fahrenden Zug stürzen konnte.
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) will nach SWR-Informationen am Dienstag das Unglücksfahrzeug begutachten. Die Behörde prüft zunächst, ob überhaupt Untersuchungen eingeleitet werden. Dafür müsste es Anhaltspunkte für eine Schwachstelle im Sicherheitssystem des Zuges geben.
Unklar ist noch, ob der Zug durch eine Notbremsung stoppte oder wie es letztlich zum Halt auf freier Strecke kam. Bislang ist auch nicht bekannt, ob es beim betroffenen Zugmodell schon früher Probleme mit den Türen gab.