Das Land Baden-Württemberg hat für landwirtschaftliche Ökobetriebe den Katastrophenfall im Sinne des europäischen Ökorechts ausgerufen. Das hat das BW-Landwirtschaftsministerium dem SWR auf Nachfrage am Sonntag bestätigt. Demnach hat das Ministerium den Katastrophenfall schon am Freitag ausgerufen. Hintergrund ist die anhaltende Dürre. Diese führt laut Ministerium zu einem Mangel an Bio-Raufutter wie Heu oder Silage und Bio-Feldfutter wie Ackergras oder Klee.
Ökobetriebe dürfen konventionelles Futter kaufen
Für Ökobetriebe bedeutet der Katastrophenfall, dass sie auch konventionell erzeugtes Grünland- und Ackerfutter zukaufen dürfen. Landwirtinnen und Landwirte, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen einen Antrag bei der für die Öko-Kontrolle zuständigen Behörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen.
Landwirtschaftsministerin Marion Gentges (CDU) betonte am Sonntag bei einem Besuch eines Naturpark-Markts am Feldberg, dass die Lage ernst sei. "An vielen Stellen ist es so, dass die Landwirte schon seit einigen Wochen das Futter verfüttern, was sie für den Winter zurückgelegt hatten und wo man auch weiß, das wird nicht bis ins nächste Frühjahr halten", so Gentges.
Kein Futter mehr auf den Weiden - Almabtrieb bereits im August
Ein Landwirt berichtet, dass der Almabtrieb bei ihm bereits am vergangenen Wochenende stattfinden musste, da die Tiere auf den Bergweiden kein Futter mehr finden würden. Normalerweise finde der Almabtrieb erst Mitte Oktober statt, so der Landwirt. Jetzt müsse zugefüttert werden - auch mit Futter, das eigentlich für den Winter vorgesehen war.
Gentges versichert weitere Hilfe für Landwirte
Auf Nachfrage des SWR sprach Gentges von weiteren Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, um die Landwirtschaft zu unterstützen. "Wir schlagen dem Kabinett vor, Flächen im Rahmen des Landesförderprogramms FAKT für Futterzwischenfrüchte freizugeben."
Zudem könnten jetzt Brachflächen vorübergehend für die Futtermittelproduktion verwendet werden. Unter anderem solle auch geprüft werden, ob sich das Land an landwirtschaftlichen Transport- und Beschaffungskosten beteiligen könne.