Streit um Probebühnen

Verschwendet Trier 4,5 Millionen Euro?

Bauen oder Mieten? Experten haben eine klare Meinung zum Streit um die Probebühnen im Trierer Theater: Die Stadt hätte mit einer anderen Lösung viel Geld sparen können.

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Stand

Von Autor/in Verena Hafner

Der Große Ratssaal in Trier war am Montagabend voll besetzt. Auf Antrag der CDU befasste sich der Stadtrat in einer Sondersitzung mit der umstrittenen Anmietung von Probebühnen für das Theater im Energie- und Technikpark (ETP).

Wirtschafts- und Rechtsexperten hatten das Vorgehen der Stadt Trier beim Bau der Probebühnen für das Theater unter die Lupe genommen. Dabei gab es teils deutliche Kritik an der bisherigen Linie der Stadt.

Wirtschaftsprüfer: Eigenbau wäre besser gewesen

Zwei Wirtschaftsprüfer hatten die zentrale Frage untersucht, was günstiger gewesen wäre: Die Probebühnen selbst zu bauen oder sie anzumieten. Dabei sind sie in ihrer kaufmännischen Analyse zu einem klaren Ergebnis gekommen.

Der Stadt entsteht ein Nachteil von 4,5 Millionen Euro bei der Anmietung

Wenn die Stadt Trier selber gebaut hätte, wäre es wirtschaftlicher gewesen, sagt der Wirtschaftsprüfer Dirk Bach aus St. Ingbert. "Bei der Mietlösung entsteht der Stadt insgesamt ein Nachteil von 4,5 Millionen Euro, rechnete Bach vor.

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Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat am Dienstag das Ergebnis ihrer Prüfung in der Probebühnen-Affäre vorgelegt. Nun hat sich die Stadtverwaltung dazu geäußert.

Die Gutachter stellten alle Kosten über die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren gegenüber. Sie gehen davon aus, dass die Stadt beim Eigenbau mit erheblichen Landeszuschüssen hätte rechnen können. Realistisch seien zwischen 40 und 60 Prozent, im besten Fall sogar mehr, sagt Bach. Außerdem hätte die Stadt ein Gebäude mit Restwert von geschätzt zwei Millionen Euro besessen.

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Beide Fraktionen haben das Vorgehen zu künftigen Theater-Probebühnen geprüft. Demnach werfen sie Leibe Rechtsbruch und strukturelles Fehlverhalten vor.

Statt selber zu bauen, will die Stadt Trier die Probebühnen von den Stadtwerken Trier (SWT) bauen lassen und dann bei der SWT anmieten. Ein weiteres Risiko sehen die Prüfer in den eingeplanten Betriebskostenzuschüssen durch das Land. Während Bauzuschüsse relativ sicher seien, könne niemand garantieren, dass Mietzuschüsse über 20 Jahre konstant fließen.

Ist die Stadt vertraglich an die SWT gebunden?

Was die Stadträte ebenfalls wissen wollten: Besitzt die Stadt Trier bereits einen bindenden Mietvertrag mit den Trierer Stadtwerken? Ein Experte für Vergabe- und Verwaltungsrecht kommt zu einem klaren Ergebnis. Seiner Einschätzung nach ist die Stadt Trier bereits vertraglich gebunden.

Es besteht sowohl eine Bau- als auch eine Mietverpflichtung.

Jurist Sebastian Hamm erklärte, dass zwischen Stadt und Stadtwerken ein sogenannter Mietvorvertrag für die Probebühnen existiere. Der Vertrag verpflichte beide Seiten rechtlich dazu, später auch einen endgültigen Mietvertrag abzuschließen. "Daher besteht sowohl eine Bau- als auch eine Mietverpflichtung", so der Jurist.

Stadtratsbeschluss für Probebühnen fehlt

Allerdings sieht Hamm auch ein Problem: Für die Probebühnen habe es keinen ausreichenden Stadtratsbeschluss gegeben. Das Handeln des Oberbürgermeisters sei daher rechtlich problematisch, aber: Strafrechtlich relevant sei es nicht. Einen Vermögensschaden könne er nicht erkennen.
Der fehlende Beschluss könne aber auch nachträglich noch erteilt werden, so Hamm.

Kaum Spielraum für den Stadtrat

Hamm machte deutlich, dass der Stadtrat nur noch begrenzte Handlungsmöglichkeiten hat. Ein Ausstieg aus dem Projekt sei kaum realistisch, ohne neue Probleme zu schaffen, sagt er. Sein pragmatischer Rat: Die Anmietung umsetzen – aber über den Mietpreis verhandeln.

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Probebühnen-Streit geht weiter

Die Anhörung zeigt: Während die Wirtschaftsexperten den Eigenbau klar bevorzugen, betont der Jurist die bereits geschaffenen Fakten. Bis zur geplanten Entscheidung im Mai dürfte die politische Diskussion in Trier weiter intensiv bleiben.

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Verena Hafner

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