Laut Stadtverwaltung geht aus dem Bericht der ADD hervor, dass Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) kein persönliches Fehlverhalten zugeschrieben werden kann. Das hatten ihm die Stadtratsfraktionen von Grünen, FDP und CDU aber ursprünglich vorgeworfen.
Die Fraktionen gehen davon aus, dass Leibe eigenmächtig und ohne Stadtratsbeschluss einen Vertrag mit den Stadtwerken über die Anmietung einer Halle mit den Probebühnen des Theaters abgeschlossen hat.
Streit um Mietvertrag Grüne und FDP im Stadtrat Trier fordern Rücktritt des Oberbürgermeisters
Beide Fraktionen haben das Vorgehen zu künftigen Theater-Probebühnen geprüft. Demnach werfen sie Leibe Rechtsbruch und strukturelles Fehlverhalten vor.
Die ADD kommt nach Prüfung städtischer Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Trierer Oberbürgermeister nur einen Grundmietvertrag für städtische Räume im Energie- und Technikpark (ETP) unterschrieben hat. Dieser Mietvertrag habe aber noch nicht die Anmietung der noch zu errichtenden Probebühnen mit eingeschlossen, so die ADD.
Wegen der Höhe der zu erwartenden Mietgesamtzahlungen für die Probebühnen müsse erst der Stadtrat zustimmen, ehe dazu der Vertrag unterschrieben werde, so die ADD. Nach bisherigen Planungen soll diese Abstimmung in der Stadtratssitzung vom 12. Mai auf die Tagesordnung kommen.
Reaktionen auf ADD-Prüfung
Die SPD Fraktion im Trierer Stadtrat forderte die Fraktionen der Grünen und der FDP dazu auf, sich wegen ihrer Rücktrittsforderungen bei Oberbürgermeister Leibe zu entschuldigen. Die FDP sagte dem SWR, sie wolle das Thema in ihrer nächsten Fraktionssitzung besprechen.
CDU und Grüne teilten auf Anfrage mit, sie müssten den ADD-Bericht erst prüfen. Die CDU kritisierte zudem, dass die ADD den Bericht ausgerechnet in den Osterferien veröffentliche.
Die CDU will klären lassen, ob auch andere Mietverträge künftig nicht grundsätzlich im Stadtrat besprochen werden müssen. Dazu fordert die Partei schon länger eine Expertenanhörung im Haushalts- und Personalausschuss. Man habe in der Vergangenheit viele Mietverträge der Stadt im guten Glauben, es handele sich um Verwaltungshandeln, nur zur Kenntnis genommen.