"Für die Kammer besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte den Garten betrat mit der festen Absicht, seine Schwester zu töten", betonte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankenthal am Freitag. Zuerst habe der 68-Jährige die Frau im März in ihrem Garten in Haßloch (Kreis Bad Dürkheim) mit einem Elektroschocker attackiert und danach ein Seil um ihren Hals gelegt, um die 72-Jährige zu erdrosseln.
Gericht sieht klare Tötungsabsicht
"Wer einem Menschen ein Seil mehrfach um den Hals schlingt und die Luftzufuhr abdrückt, der will diesen Menschen töten." Das Motiv des Mannes: Es gab wohl einen Erbstreit zwischen den beiden Geschwistern, so das Gericht. "Das waren die Hauptmotive für die Tat: Kränkung, Enttäuschen, Verbitterung.“ Die Schwester sollte die Hälfte des Vermögens der Mutter erben. Dabei hatte er diese bis zum Tod gepflegt. Im Erbschaftsstreit drohte er zu unterliegen. Ihm drohte sogar ein Prozess wegen Untreue und Urkundenfälschung - weil er unberechtigt Geld der Mutter veruntreut hatte.
Handelte der Angeklagte im Affekt? Prozess in Frankenthal: Angeklagter gibt Angriff auf Schwester zu
Im Prozess um einen 68-Jährigen, der versucht haben soll, seine Schwester zu töten, gab es ein Geständnis. Der Angeklagte behauptete allerdings, im Affekt gehandelt zu haben.
Richterin in Frankenthal: Tat akribisch geplant
Eine Tat im Affekt sah die Richterin nicht. "All seine Handlungen zeigen, dass er seine Tat akribisch geplant hat." Dazu gehörte die Internet-Recherche, wie er den Elektroschocker einsetzen muss, mit dem er seine Schwester außer Gefecht setzen wollte.
Sein Autokennzeichen hatte er für seine Fahrt in die Pfalz verändert, sein Handy mit Alufolie umwickelt, dass es nicht geortet werden kann. Seine Beteuerung, er habe mit seiner Schwester reden wollen, glaubte das Gericht nicht. Wohl aber, dass der Senior seine Schwester und anschließend sich selbst umbringen wollte, damit sein Elternhaus wenigstens seine Kinder erben.
Verteidigung sah keine Mordabsicht
Das Gericht blieb mit neuneinhalb Jahren unter der Forderung der Staatsanwaltschaft Frankenthal - die hatte zehneinhalb Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes für den Mann gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, aber wegen Totschlags.
"Sie hätten jederzeit von Ihrem Vorhaben ablassen können, aber sie sind den Weg bis in den Abgrund immer weitergegangen", so wandte sich die Vorsitzende zum Schluss noch einmal persönlich an den Mann: "Dieses Urteil ist das Ergebnis, all ihrer Entscheidungen." Die Schwester war bei der Urteilsverkündung auch im Gerichtssaal. Der 68-jährige Familienvater beteuerte, die Tat tue ihm leid, er wisse nicht, was in ihn gefahren sei.