Blaumachern auf der Spur

Westerwälder Detektiv beobachtet krankgeschriebene Angestellte

Wer sich bei der Arbeit krank meldet, ist krank - oder? Nicht immer, sagt ein Detektiv aus dem Westerwald. Er ist für Unternehmen Blaumacherinnen und Blaumachern auf der Spur.

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Von Autor/in Jana Mack

Wenn Unternehmen der Krankschreibung ihrer Angestellten misstrauen, kommen in Extremfällen Detektivinnen und Detektive zum Einsatz. Einer davon ist Dirk Schindowski aus Steinefrenz im Westerwaldkreis. Im Auftrag von Unternehmen überwacht er krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei sitzt er teils stundenlang im Auto, um den richtigen Moment zu erwischen und mögliche Vergehen seiner "Zielpersonen" zu dokumentieren.

Detektiv: Großteil der Verdachtsfälle bewahrheitet sich

Die Detektei von Schindowski liegt im Westerwald, eigentlich geht es hier ruhig zu. Doch er habe nicht nur Freunde, sagt der Detektiv. Deshalb erfassen Kameras jeden, der zu seiner Detektei kommt. "Wenn man jemanden vor Gericht stellt und der seinen Job verliert und da eine Familie von abhängig ist, der ist vielleicht auch ein bisschen sauer - obwohl er es sich ja selbst zuzuschreiben hat."

80 Prozent der Fälle bewahrheiten sich, weil es ja konkrete Verdachtslagen sind.

Seine Auftraggeber seien große und kleine Unternehmen aus ganz verschiedenen Branchen. Bei etwa einem Drittel seiner Fälle gehe es darum, Beschäftigte bei verdächtigen Krankheitsfällen zu überprüfen. Er prüfe genau, ob es tatsächlich Hinweise darauf gebe, dass die Angestellten eine Krankschreibung missbrauchten. Erst dann werde er aktiv. Ein bloßes Bauchgefühl beim Arbeitgeber reiche nicht aus. Jeder Fall müsse angesichts von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten einzeln betrachtet werden. "80 Prozent der Fälle bewahrheiten sich, weil es ja konkrete Verdachtslagen sind", sagt Schindowski. Es liegen also konkrete Hinweise vor. Die sind notwendig, damit er überhaupt ermitteln darf.

Arbeitsrechtler: Einsatz von Detektiven in bestimmten Fällen legitim

Der Koblenzer Arbeitsrechtler Sebastian Dormeyer kennt beide Seiten: Unternehmen und Angestellte. Eine Überwachung im Krankheitsfall kann ihm zufolge legal sein, müsse aber verhältnismäßig sein. "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als solche hat natürlich erstmal einen ganz erheblichen Beweiswert, auch gegenüber dem Arbeitgeber", sagt er.

Eine Krankschreibung verpflichte zudem nicht zur Untätigkeit. Nur bei berechtigten Zweifeln könne ein Arbeitgeber aktiv werden. Beispielsweise wenn eine Angestellte wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben sei, aber von Bekannten im Kletterpark gesehen wird oder auf Social Media postet, wie sie dort klettert. Häufig sei gar kein Detektiveinsatz nötig, sondern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - etwa in der Baubranche - würden zufällig dabei gesehen, wie sie trotz Krankschreibung auf einer anderen Baustelle arbeiteten.

Den Blaumacherinnen und Blaumachern drohten dann arbeitsrechtliche Maßnahmen, also Abmahnungen oder Kündigungen. Zum Teil könne es auch strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Betrugs, geben. Mit solchen Fällen hat Dormeyer regelmäßig zu tun. Von einer Zunahme könne er aber nicht sprechen.

Detektiv spürt Fachkräftemangel bei Aufträgen zu Krankheitsfällen

Auch Detektiv Schindowski aus dem Westerwald betont, dass solche Fälle nur sehr selten seien. Er habe inzwischen sogar weniger Überprüfungen als vor der Corona-Pandemie - auch wegen des Fachkräftemangels. Da sei so mancher Arbeitgeber froh, wenn die Stelle überhaupt besetzt sei. "Heute ist es teilweise so, dass wir gar nicht mehr beauftragt werden, weil die Firma sagt: 'Wenn der ein halbes Jahr krank ist und ein halbes Jahr da ist, dann ist jemand ein halbes Jahr da, der die Stelle besetzt. Wenn ich den rausschmeiße, finde ich keinen Neuen mehr.'"

Wie viel sein Einsatz kostet, will Schindowski nicht sagen. Jeder Fall sei anders, er sei von drei Stunden bis zu mehreren Wochen damit beschäftigt. Konkrete Zahlen zu den Kosten und wie häufig krankgeschriebene Beschäftigte überprüft werden, kann auch der Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes nicht liefern. Der Erfahrung nach sei der Anteil nicht notwendiger Krankmeldungen im Verhältnis zu echten Krankheitsfällen in den vergangenen Jahren etwa gleich geblieben.

Viele Diskussionen um Krankmeldungen bei der Arbeit

Die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz ist der Meinung, dass Arbeitgeber eher Anreize für die Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten sollten, als diese im Krankheitsfall zu kontrollieren. Ein Sprecher der Vereinigung sagt, er nehme bei den Unternehmen im Land kein gestiegenes Misstrauen gegenüber krankgeschriebenen Angestellten wahr.

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Erst im Januar wurde über einen Vorschlag diskutiert, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am ersten Tag einer Krankmeldung keinen Lohn bekommen sollen. Immer wieder gibt es in dem Zusammenhang auch Kritik an der telefonischen Krankschreibung. Die Krankenkasse DAK warnt vor einer Misstrauenskultur in den Betrieben.

Beschäftigte, die mit ihrer Arbeit zufrieden sind, melden sich seltener krank.

Eine Forsa-Befragung im Auftrag der DAK ergab: Rund 60 Prozent der Befragten in Rheinland-Pfalz holen sich schon am ersten Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest, obwohl das eigentlich nur bei jedem fünften Unternehmen nötig ist. "Die Beschäftigten holen sich ein ärztliches Attest, um nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sein, sie würden ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleiben", so Rainer Lange, Landeschef der DAK in Rheinland-Pfalz. "Beschäftigte, die mit ihrer Arbeit zufrieden sind, melden sich seltener krank."

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