Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Wehrdienstgesetz. Es sieht die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 vor. Ein Bericht der "Frankfurter Rundschau" sorgt nun für hitzige Diskussionen. Denn mit dem Gesetz wurde auch eine alte Regel überarbeitet, die sämtliche Männer zwischen 17 und 45 Jahren betrifft: Diese sollen demnach Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen.
Warum gibt es diese Regelung jetzt? Und was bedeutet das in der Praxis? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Wieso gibt es die neue Regelung der Bundeswehr?
Der Wehrdienst ist nach wie vor freiwillig; die Wehrpflicht bleibt vorerst ausgesetzt. Trotzdem erklärt das Verteidigungsministerium, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte. Das neue Gesetz sei die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf Elemente des neuen Wehrdiensts wie die verpflichtende Musterung in der praktischen Umsetzung zu stützen.
Wen betrifft die Regelung?
Laut dem Gesetz sind Männer zwischen 17 und 45 Jahren im Ernstfall dazu verpflichtet, sich eine Genehmigung bei der Bundeswehr einzuholen. Vorausgesetzt, sie planen länger als drei Monate ins Ausland zu gehen.
Was bedeutet das neue Gesetz aktuell in der Praxis?
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat klargestellt, dass wehrfähige Männer derzeit keine Genehmigung für lange Auslandsreisen brauchen. Laut Ministerium gilt die Genehmigung für einen längeren Auslandsaufenthalt als erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.
"Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist", sagte Pistorius. "Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung."
Weiter sagte der Verteidigungsminister: "Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird." Noch in dieser Woche soll laut Pistorius die entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen werden.
Zugleich kündigte er an, für den Spannungsfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Der Minister verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig - "und zwar vorsorglich".
SWR-Rechtsexperte Frank Bräutigam ordnet diese geplanten Ausnahmen folgendermaßen ein: "Die angekündigten Ausnahmen oder Erleichterungen wären deshalb aus meiner Sicht kein nettes Entgegenkommen des Ministeriums. Sondern seine rechtliche Pflicht, um das Verfahren möglichst schlank zu halten."
Drohen Strafen, wenn ich ohne Genehmigung ins Ausland reise?
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert." Das heißt: Eine Strafe bei Regelbruch ist nicht zu erwarten. Im Gegensatz zur alten Fassung gilt die Genehmigungspflicht aber nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu den Genehmigungen?
Wer sich direkt informieren will, kann sich an eines der bundesweit 15 Karrierecenter der Bundeswehr wenden. Welche Region zuständig ist, lässt sich über die Website der Bundeswehr oder eine Servicehotline herausfinden. In BW gibt es so ein Karrierecenter in Stuttgart.