Protest vom Städtetag wegen Finanzierung

Streit über Ganztagsgrundschulen: Kultusministerium lenkt ein

Für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Land werden zusätzliche Lehrerstellen benötigt. Im Streit über die Finanzierung dieser Stellen ist das Kultusminsterium jetzt zurückgerudert.

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Von Autor/in Knut Bauer

In genau einem Jahr, ab dem Schuljahr 2026/27, tritt auch in Baden-Württemberg der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Kraft. Stufenweise haben ab August 2026 zunächst Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse Anspruch auf ganztägige Betreuung, in den Folgejahren wird dies auch auf die Klassen zwei bis vier erweitert. Im Hinblick darauf soll es eine neue Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums geben.

Geplant war sie schon im Juli, doch nach Protesten der Kommunen wurde sie nach SWR-Informationen vor den Sommerferien vorläufig gestoppt. Grund: Die Finanzierung der benötigten zusätzlichen Lehrerstellen für die Ganztagsbetreuung sollte unter einen sogenannten Ressourcenvorbehalt gestellt werden - das heißt, sie wäre nicht garantiert gewesen. Die Kommunalen Spitzenverbände waren auf der Palme und haben ihr Veto eingelegt. 

Ganztagsgrundschulen sind in BW noch Ausnahme

Beim Thema Ganztagsschulen hinkt Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich hinterher. Die Betreuungsquote liegt zwar bei knapp über 50 Prozent, doch reine Ganztagsgrundschulen sind in Baden-Württemberg nach wie vor die Ausnahme - und das, obwohl 2026 der verbindliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt. Nach Recherchen des SWR hat das Kultusministerium für den Aufbau von Ganztagsschulen und die dafür notwendigen Lehrerstellen zwar 22 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2025 und 2026 beantragt, beides ist jedoch nicht bewilligt worden.

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Heißt konkret: Für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer an Ganztagsschulen gibt es im Haushalt derzeit kein Geld. Im Entwurf für die neue Verwaltungsvorschrift "Ganztag" wurde daher ein Ressourcenvorbehalt festgehalten. Wörtlich heißt es: "Die Einrichtung von Ganztagsstandorten nach § 4a SchG ist sowohl vom Antragsverhalten der Träger als auch von den im Rahmen des Staatshaushaltsplans verfügbaren Ressourcen abhängig und wird von den zuständigen Stellen einschließlich des Kultusministeriums entsprechend gesteuert."

Städtetag protestiert gegen geplante Verwaltungsvorschrift

Für die Kommunen ist das eine Kröte, die sie nicht schlucken wollen. Denn das hätte im Zweifelsfall bedeutet, dass eine Stadt oder Gemeinde den Bedarf für eine Ganztagsgrundschule sieht und diese beantragt, dann aber vom baden-württembergischen Kultusministerium ausgebremst wird mit der Begründung, die Zahl der Lehrkräfte reiche nicht aus. Als nicht akzeptabel bezeichnete dies Norbert Brugger vom Städtetag Baden-Württemberg. "Wenn nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, fliegt das Ganztagsmodell auseinander, obwohl das Land mit dem Bund einen unbedingten Rechtsanspruch beschlossen hat", sagte er dem SWR.

Mit dem Ressourcenvorbehalt gebe es keine Verlässlichkeit für die Kommunen beim Ganztagsausbau, hier werde die Ausnahme zur Regel gemacht. Seine Kritik formuliert der Städtetag in der Stellungnahme zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift unmissverständlich: "Mit der im Entwurf vorgesehenen Einführung eines Ressourcenvorbehalts für Lehrkräfteressourcen der Ganztagsschulen würde das Land diesen Fortschritt komplett konterkarieren." Der Städtetag befürchtete in diesem Fall eine Klagewelle und Probleme bei der verlässlichen Planung von Ganztagsangeboten: "Es wäre auch mit einem dramatischen Vertrauensverlust für das Land verbunden."

Deutliche Kritik an diesem Plan kam auch von der Opposition im baden-württembergischen Landtag. Die SPD-Abgeordnete Katrin Steinhülb-Joos forderte eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift: "Während sich die kommunalen Schulträger jetzt fleißig auf den Weg machen und Ganztagsschulen einrichten wollen, bremst die grün-schwarze Landesregierung das Vorhaben mal wieder aus und will ihre Unterstützung von den vorhandenen Ressourcen abhängig machen."

Kultusministerium reagiert auf den Druck der Kommunen

Noch Ende vergangener Woche wollte das Kultusministerium auf eine Anfrage des SWR zu diesem Konflikt keine Stellungnahme abgeben. Nun lenkte das Ministerium überraschend ein. Der umstrittene Passus zum Ressourcenvorbehalt wird in der neuen Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsbetreuung gestrichen. Ein Sprecher teilte darüber hinaus mit: "Die 1.440 Lehrkräftestellen, die uns nun seit Mitte Juli zusätzlich zur Verfügung stehen, fließen zum Teil auch in den Ausbau des Ganztags und werden dort die Versorgung verbessern."

Städtetagsdezernent Norbert Brugger reagierte erleichtert auf die neue Entwicklung: Er sei sehr froh, dass es nun eine Verständigung gibt,  "sonst wären die Ganztagsschulen keine echten Ganztagsschulen." 

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Knut Bauer
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Andrea Blocksdorf

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