Die Diskussion um den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes zeigt: Das deutsche Strafrecht erfasst Fälle von sogenannten Deepfakes im Internet kaum. Das sagt auch SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach: "Es gibt aktuell im Strafgesetzbuch keinen Paragrafen, der speziell auf pornografische Deepfakes zugeschnitten ist, auch weil das ein vergleichsweise neues Phänomen ist." Ein neuer Paragraf könne künftig bereits das Erstellen eines pornografischen Deepfakes unter Strafe stellen.