Der Gemeinderat in Gernsbach hat das Bürgerbegehren gegen das beschlossene Sparpaket der Stadt für unzulässig erklärt. Das teilte die Stadt Gernsbach mit. Vorangegangen war eine wochenlange Auseinandersetzung zwischen der Stadt, einer Bürgerinitiative mit ihrem Bürgerbegehren und der Stadtverwaltung mit Bürgermeister Julian Christ (SPD). Zweimal konnte keine Mehrheit gegen das Bürgerbegehren im Gemeinderat gefunden werden.
Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Rastatt hatte zuletzt Druck gemacht und den Gemeinderat angewiesen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Bürgerinitiative setzte sich gegen das Sparpaket der Stadt Gernsbach ein. Vor allem wollte man die Schließung der Gernsbacher Schwimmbäder verhindern.
Gernsbach will Bäder mit Zuschüssen am Leben halten
Zuletzt hatte die Stadt Gernsbach zugesichert, die Bäder jährlich finanziell zu bezuschussen. Die Trägerschaft geht in diesem Zuge an die Vereine, die zukünftig für die Finanzierung verantwortlich sein sollen. Gespräche mit weiteren von den Sparmaßnahmen Betroffenen, etwa Vereinen, stehen noch aus.