Wochenlanges Ringen

Gemeinderat Gernsbach erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Der Gemeinderat in Gernsbach hat das Bürgerbegehren, das sich gegen das Sparpaket der Stadt richtet, für unzulässig erklärt.

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Der Gemeinderat in Gernsbach hat das Bürgerbegehren gegen das beschlossene Sparpaket der Stadt für unzulässig erklärt. Das teilte die Stadt Gernsbach mit. Vorangegangen war eine wochenlange Auseinandersetzung zwischen der Stadt, einer Bürgerinitiative mit ihrem Bürgerbegehren und der Stadtverwaltung mit Bürgermeister Julian Christ (SPD). Zweimal konnte keine Mehrheit gegen das Bürgerbegehren im Gemeinderat gefunden werden.

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Rastatt hatte zuletzt Druck gemacht und den Gemeinderat angewiesen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Bürgerinitiative setzte sich gegen das Sparpaket der Stadt Gernsbach ein. Vor allem wollte man die Schließung der Gernsbacher Schwimmbäder verhindern.

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SWR

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