KI-Auswertung von Überwachungskameras

BW-Innenminister Hagel will Echtzeit-Gesichtserkennung zur Terrorbekämpfung

Zur schnelleren Fahndung von Terrorverdächtigen will das Innenministerium das Polizeigesetz ändern. So soll eine KI-gestützte Gesichtserkennung möglich werden.

Teilen

Stand

Von Autor/in Julia Kretschmer

Innenminister Manuel Hagel (CDU) will die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausweiten. Künftig soll so die biometrische Gesichtserkennung mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Echtzeit möglich sein. Dass Hagel diese Pläne gerade jetzt vorstellt, hängt auch mit dem Anschlag auf den CSD in Berlin im Juli zusammen. "Es hilft […], wenn wir Leute wie die Islamisten suchen, die ganz konkret unsere Menschen im Land bei Versammlungen wie beim CSD in Berlin bedrohen, dass wir entlang von Kameras wissen, wo halten diese Leute sich auf", so Hagel gegenüber dem SWR.

Die sogenannte biometrische Fernidentifikation nutzt laut Innenministerium Körpermerkmale wie Gesichter oder Stimmen, um Personen aus der Ferne über Kameras oder Sensoren mit Datenbanken abzugleichen. Dabei soll es laut Ministerium aber nicht darum gehen, alle Menschen im öffentlichen Raum dauerhaft zu überwachen. Vielmehr soll die KI-Software gezielt nach bestimmten Personen suchen: Terrorverdächtige, aber auch vermisste Personen oder Opfer von Menschenhandel.

Polizeigesetz muss geändert werden

Damit das möglich ist, muss erst das Polizeigesetz in Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Im Moment gibt es noch keine rechtliche Grundlage, die eine KI-gestützte Auswertung von sogenannten biometrischen Daten in Echtzeit erlaubt.

Aktuell darf die Polizei in Baden-Württemberg öffentlich zugängliche Orte überwachen, wenn diese als Kriminalitätsschwerpunkt gelten oder dort wiederholt Straftaten zu erwarten sind. In Mannheim läuft derzeit ein Pilotprojekt, bei dem KI schon jetzt Videodaten auswertet. Allerdings nicht biometrische Daten, sondern bestimmte Bewegungsmuster, wie zum Beispiel Schlägereien.

Grüner Koalitionspartner unterstützt Pläne grundsätzlich

Die KI-gestützte Videoüberwachung "nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts" auszuweiten, ist auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vereinbart. Die Grünen in Baden-Württemberg haben deswegen auch keine grundsätzlichen Einwände gegen die Pläne von CDU-Innenminister Hagel, auch wenn ihnen die Pläne laut dem innenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion und Partei-Co-Chef Pascal Haggenmüller noch gar nicht vorliegen.

"Wir werden die Vorschläge des Innenministeriums gründlich prüfen", so Haggenmüller auf SWR-Anfrage. Ihnen sei allerdings wichtig, dass die eingesetzte Software eine europäische ist.

Landesdatenschutzbeauftragter: KI-Videoüberwachung grundrechtlich heikel

Für den Datenschutzbeauftragten des Landes, Tobias Keber, ist KI-gestützte Videoüberwachung in Echtzeit ein heikles Thema. "Die Technik, die dahintersteckt, ist potenziell sehr invasiv", so der Datenschützer gegenüber dem SWR. In Echtzeit abzugleichen, ob sich eine bestimmte Person an einem bestimmten Ort befinde, sehe auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisch.

Laut KI-Verordnung der Europäischen Union ist der Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung durch Live-Kameras in öffentlich zugänglichen Räumen untersagt. Ausnahmen gibt es nur unter schweren Auflagen und für spezifische Sicherheitszwecke, wie die Abwehr einer unmittelbaren terroristischen Bedrohung oder zur gezielten Suche nach Vermissten. Keber betont, dass die Landesregierung in der Gesetzgebung diesen engen Spielraum, den die KI-Verordnung erlaubt, dringend einhalten muss.

Innenministerium will Präventivgewahrsam auf Gefährder ausweiten

Neben der KI-gestützten Gesichtserkennung will das Innenministerium auch den schon im Gesetz verankerten Präventivgewahrsam auf sogenannte Gefährder ausweiten. Damit könnten Personen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, beispielsweise bei Großveranstaltungen wie CSDs oder Weihnachtsmärkten in Gewahrsam genommen werden. Auch auf diese Pläne haben sich CDU und Grüne grundsätzlich im Koalitionsvertrag geeinigt.

Im Moment reicht die bloße Einstufung als "Gefährder" nicht für den Präventivgewahrsam zur Verhinderung einer "unmittelbar bevorstehenden erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit" aus, da "Gefährder" kein gesetzlicher Status, sondern lediglich eine polizeiliche Einstufung ist. Das Landesamt für Verfassungsschutz geht im Moment von einer "niedrigen zweistelligen Anzahl" islamistischer Gefährder im Land aus.

Stuttgart

Schlossplatz Stuttgart Videoüberwachung wird verlängert - Was bringt sie eigentlich?

Der Stuttgarter Gemeinderat hat sich auf eine Verlängerung der Videoüberwachung am Schlossplatz geeinigt. Demnach habe sich die Anlage bewährt. Ein Blick in die Zahlen der Polizei.

Tübingen

Immer mehr Überwachungskameras in den Städten Interview: Wie sinnvoll ist Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen?

In Sigmaringen wird der Leopoldplatz ab sofort videoüberwacht. Auch andere Städte setzen auf Kameras, um gegen Straftaten vorzugehen. Ein Interview mit Kriminologin Rita Haverkamp.

Mannheim

Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2026 KI-Videoüberwachung in Mannheim wird weiter ausgebaut

Der sogenannte "Videoschutz" in Mannheim geht ins letzte Jahr seiner Pilotphase. Bisherige Erkenntnisse zeigen: Ohne Kameras geht es wohl nicht mehr.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Julia Kretschmer
Julia Kretschmer Portrait SWR Volontärin 2022