Jeder kennt sie: die Plakate für Weinfeste, Kerben oder Zimmervermietungen. Besonders in den Sommermonaten stehen sie in Rheinhessen an fast jeder Ecke beziehungsweise an jeder Landstraße.
Doch damit soll jetzt Schluss sein. Die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sagen den illegalen Werbeplakaten den Kampf an. Wer außerhalb der Ortschaften auf große Flächen ohne Genehmigung wirbt, riskiert eine Anzeige und muss ein Bußgeld zahlen.
Großflächige Werbeplakate verboten: Darum geht es
Bislang hat man solche Plakate in Rheinhessen geduldet. Der Grund für die neue Marschroute ist folgender: Laut Landesbetrieb Mobilität (LBM) gefährden die Plakate die Verkehrssicherheit. Autofahrerinnen und -fahrer würden durch die Werbeflächen abgelenkt, denn diese würden Überhand nehmen. Seit Mai haben Beschäftigte der Straßenmeisterei mehr als 100 illegale Plakate gemeldet.
Illegale Plakate: Das droht bei Verstößen
Nach Angaben der Bußgeldstelle müssen Winzer, Vereine oder Gewerbetreibende, die ohne Genehmigung Plakate an Bundes- oder Landstraßen aufstellten, nun mit Verwarnungsgeldern von bis zu 55 Euro rechnen. Und das ist erst der Anfang. Werden die Banner nicht entfernt, drohen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro. Wer mehrfach erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen
Verboten: Diese Plakate betrifft es
Betroffen sind vor allem großflächige Werbebanner, die auf Metallrahmen, Anhängern oder Bauzäunen montiert sind. Häufig stehen sie an Orten mit viel Verkehr. Ob für Weinfeste, Hoffeste oder gewerbliche Werbung: Der Standort macht den Unterschied. Denn die gesetzlichen Vorgaben sind klar. Nach dem Fernstraßengesetz und der Landesbauordnung sind Werbeplakate außerhalb der Ortschaften in den meisten Fällen verboten. Genehmigungen gibt es nur in Ausnahmefällen.
Landtagswahlkampf hat begonnen Wahlplakate in Rheinland-Pfalz: Was ist erlaubt?
Das Rennen um die besten Plätze hat begonnen: Mehr als 100.000 Wahlplakate werden von den Parteien vor der Landtagswahl 2026 in RLP aufgehängt. Alles, was Sie dazu wissen müssen.
Eine Ausnahme ist Wahlwerbung. Vor Wahlen dürfen die Parteien nach einem genehmigten Antrag Werbeplakate aufgestellt werden. Sie müssen aber nach den Wahlen direkt wieder abgebaut werden.
Landrat sucht Lösungen für Rheinhessen
Die Weinregion Rheinhessen lebe von ihrer Kultur und Tradition, sagt in dem Zusammenhang der Landrat des Kreises Mainz-Bingen, Thomas Barth (CDU). Er will zusammen mit den Ortsgemeinden und dem LBM eine Lösung finden. Sein Vorschlag: zeitliche begrenzte Genehmigungen für bestimmte Straßenabschnitte. Damit könnten Plakate legal aufgestellt werden, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Ich will ausloten, ob und in welchem Umfang in klar definierten Bereichen Werbeanlagen zumindest temporär genehmigungsfähig gemacht und damit errichtet werden können.
Keine Plakatwerbung: Kritik vom Winzerverband
Auch der Bauern- und Winzerverband sieht das neue rigorose Vorgehen kritisch: Hinweisschilder seien für viele Landwirte und Winzer wichtig, um auf ihre Angebote wie Hoffeste, Straußwirtschaften und Selbstpflückaktionen aufmerksam zu machen.
Gerade in einer Zeit, in der viele Betriebe unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen (...) , sollte ihnen die Möglichkeit erhalten bleiben, auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.
Diese Plakate würden meist nur vorübergehend aufgestellt, diese Möglichkeit solle den Betrieben erhalten bleiben. Ohne sie werde es für Verbraucher schwerer, regionale Produkte und Veranstaltungen zu finden. Der Verband fordert daher pragmatische Lösungen im Dialog mit den Betrieben.
Unverständnis in Nieder-Olm
In die gleiche Kerbe schlägt der Bürgermeister von Nieder-Olm, Dirk Hasenfuß (FWG). In südlichen Ländern sei es doch auch möglich, dass an Autobahnen Werbeschilder stehen, so Haßenfuß im Gespräch mit dem SWR. Er verstehe nicht, warum das hierzulande nicht gehe. Solche Plakat komplett zu verbieten, hält er für überreguliert. Es müsse möglich sein, zeitlich begrenzt für Feste und ähnliches zu werben, das gehe bei Wahlen ja auch.