Geiselnahme, versuchte Körperverletzung und Kindesentziehung: Das alles wirft die Staatsanwaltschaft dem 57-Jährigen vor.
Der Angeklagte ist der Polizei schon länger bekannt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist er vorbestraft, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin, als sie noch schwanger war, mit dem Messer bedroht hat. Laut SWR-Informationen hatte er zugeben, der Frau während des Streits ein Messer an den Hals und den Bauch gehalten zu haben. Deswegen durfte er seinen mittlerweile sechs Monate alten Sohn nur in Absprache mit dem Jugendamt sehen.
Angeklagter verschanzt sich mit Baby im Keller
Nach einem Kinderarztbesuch im März eskalierte die Situation dann erneut. Laut Anklage hatte er seine Ex-Freundin mit dem kleinen Sohn auf der Straße abgepasst. Dabei habe er erreicht, dass sie ihm das Kind auf den Arm gibt.
Nachdem er das Baby in seinen Händen hielt, sei er in die nahegelegene Kellerwohnung des Mehrfamilienhauses gelaufen, in dem er gewohnt habe. Dort habe er sich zusammen mit dem Kind verschanzt.
SEK-Einsatz rettet Baby
Als das SEK-Team der Polizei kurz daraufhin eintraf, habe er das Messer vor sich und das Kind gehalten und damit der Polizei gedroht. Laut des Gerichtssprechers wurde der Junge dabei am Arm verletzt.
Das SEK hatte den Mann schließlich dazu gebracht, aufzugeben. Laut der Ermittler hatte er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Erst Mitte Februar hatte er nach SWR-Informationen versucht, sich das Leben zu nehmen.