Nach dem Urteil des Mainzer Landgerichts hat der Familienvater in 79 Fällen Kinder im Grundschulalter sexuell missbraucht. In drei Fällen ist es schwerer sexueller Missbrauch gewesen. Außerdem wurde der 52-Jährige wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt.
Missbrauchs-Prozess: Nebenklage wollte Sicherungsverwahrung
Das Mainzer Landgericht hatte von Anfang an die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen, weil die Opfer minderjährig sind.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre und vier Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf fünfeinhalb Jahre plädiert. Die Nebenklage wollte außerdem eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten erreichen. Dem folgten die Richter aber nicht.
Sexueller Missbrauch im Schwimmbad
Der Missbrauch hat nach den Ermittlungen 2013 begonnen. Bis ins Jahr 2016 hat der Familienvater immer wieder das Vertrauen der Freundinnen seiner Tochter und seines Sohns ausgenutzt, um an ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Die Übergriffe passierten laut Gericht, als er mit den Kindern im Schwimmbad von Gau-Algesheim war und im Haus der Familie in Gau-Odernheim.
Opfer: "Seltsame Nachhilfestunden"
Aufgeflogen ist der sexuelle Missbrauch erst zehn Jahre später. Der Familienvater hatte angefangen, Kindern Nachhilfe in Mathematik zu geben. Eines der Mädchen hatte sich seinen Eltern anvertraut. Sie erzählte, dass die Nachhilfestunden sehr seltsam verlaufen würden.
Täter filmte den Missbrauch
Die Polizei durchsuchte daraufhin das Haus des Angeklagten in Gau-Odernheim. Dort fanden die Ermittler die kinderpornografischen Videos.
Auf den Videos war der sexuelle Missbrauch an den Freundinnen seines Sohnes und seiner Tochter zu sehen. Der Familienvater hatte seine Taten von 2013 bis 2016 gefilmt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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