Opfer waren Freunde der eigenen Kinder

Sexueller Missbrauch: Sechs Jahre Gefängnis für Familienvater aus Rheinhessen

Jahrelang hat ein jetzt 52-jähriger Familienvater aus Gau-Odernheim (Kreis Alzey-Worms) Freundinnen seiner Kinder sexuell missbraucht. Sie waren alle im Grundschulalter.

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Stand

Nach dem Urteil des Mainzer Landgerichts hat der Familienvater in 79 Fällen Kinder im Grundschulalter sexuell missbraucht. In drei Fällen ist es schwerer sexueller Missbrauch gewesen. Außerdem wurde der 52-Jährige wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt.

Missbrauchs-Prozess: Nebenklage wollte Sicherungsverwahrung

Das Mainzer Landgericht hatte von Anfang an die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen, weil die Opfer minderjährig sind.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre und vier Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf fünfeinhalb Jahre plädiert. Die Nebenklage wollte außerdem eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten erreichen. Dem folgten die Richter aber nicht.

Sexueller Missbrauch im Schwimmbad

Der Missbrauch hat nach den Ermittlungen 2013 begonnen. Bis ins Jahr 2016 hat der Familienvater immer wieder das Vertrauen der Freundinnen seiner Tochter und seines Sohns ausgenutzt, um an ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Die Übergriffe passierten laut Gericht, als er mit den Kindern im Schwimmbad von Gau-Algesheim war und im Haus der Familie in Gau-Odernheim.

Opfer: "Seltsame Nachhilfestunden"

Aufgeflogen ist der sexuelle Missbrauch erst zehn Jahre später. Der Familienvater hatte angefangen, Kindern Nachhilfe in Mathematik zu geben. Eines der Mädchen hatte sich seinen Eltern anvertraut. Sie erzählte, dass die Nachhilfestunden sehr seltsam verlaufen würden.

Täter filmte den Missbrauch

Die Polizei durchsuchte daraufhin das Haus des Angeklagten in Gau-Odernheim. Dort fanden die Ermittler die kinderpornografischen Videos.

Auf den Videos war der sexuelle Missbrauch an den Freundinnen seines Sohnes und seiner Tochter zu sehen. Der Familienvater hatte seine Taten von 2013 bis 2016 gefilmt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Gesa Walch
Bild von Gesa Walch, Studio Mainz
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz

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