Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt die damals 18-jährige Frau vor vier Jahren vergewaltigt hat. Der Arzt habe seine Stellung und Macht ausgenutzt, um mit der damals 18-Jährigen gegen ihren Willen Sex zu haben, so die Richterin. An den Aussagen des Opfers gebe es keinen Zweifel.
Der 77-jährige hat eine Praxis in Bad Kreuznach und ist Inhaber mehrerer Geschäfte und Restaurants in Bad Kreuznach, Mainz und Frankfurt. Der Arzt und Geschäftsmann hatte sich laut Gericht immer wieder junge Menschen nach Deutschland geholt, um ihnen unter anderem Praktikumsstellen zu vermitteln. Dazu gehörte auch das damals 18-jährige Opfer.
18-Jährige wurde zwei Mal von dem Arzt vergewaltigt
Die junge Frau hatte 2021 mehrfach bei dem Angeklagten übernachtet. Dabei hatte er sie immer wieder bedrängt. Als sie einmal über Knieschmerzen klagte, hatte er gesagt, er wolle sie behandeln. Bei einem Treffen hatte er sie dann aber vergewaltigt, so das Gericht. Auch bei einem weiteren Treffen kam es zur Vergewaltigung. Zu Prozessbeginn hatte die 18-Jährige gesagt, sie habe sich aus Angst immer wieder mit dem 77-Jährigen getroffen. Weil sie dem Mann vor Gericht nicht mehr begegnen wollte, war ihre Aussage per Video in den Gerichtsaaal übertragen worden.
Zweite Verurteilung: Verstoß gegen ärztliches Berufsgeheimnis
Bei dem Prozess ging es aber nicht nur um die Vergewaltigung. Der Arzt wurde auch wegen Verstoßes gegen das Berufsgeheimnis verurteilt. Er hatte einer Frau, die auch für ihn gearbeitet hat, vertrauliche medizinische Unterlagen zweier angeblich mit Hepatitis und HIV infizierter Patientinnen weitergegeben. Er hatte behauptet, der Ehemann der Frau habe Geschlechtsverkehr mit den beiden gehabt. Damit verstieß er laut Gericht gegen das Arztgeheimnis.
Arzt muss Strafe an Frauenverein bezahlen
Außerdem hatte er der Frau Videos von ihrem Ehemann gezeigt, als dieser bei einer Prostituierten war. Wegen der Verbreitung intimer Videos und wegen Verstoßes gegen das Arztgeheimnis muss er zusätzlich 10.000 Euro an einen gemeinnützigen Frauenverein bezahlen.
Verteidigung geht in Berufung
Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Nach Angaben des Gerichts hat der Anwalt mittlerweile Berufung eingelegt (Stand 2. Oktober). Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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