Festnahme in Bingen

IS-Propaganda verbreitet - 16-jähriger mutmaßlicher Islamist in Mainz vor Gericht

Er soll sich als Schüler im Internet radikalisiert und zu Straftaten aufgerufen haben. Am Mainzer Landgericht hat der Prozess gegen den 16-Jährigen begonnen.

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Von Autor/in Lucretia Gather, Sarina Fischer

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Islamisten findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte 16 Jahre alt und damit minderjährig ist. Der in Mainz geborene Jugendliche war Ende vergangenen Jahres in Bingen festgenommen worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

16-Jähriger soll Gewaltvideos verbreitet haben

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm vor, sich als 14-Jähriger im Internet radikalisiert zu haben. Er soll Sympathien für den extremistischen und terroristischen IS entwickelt haben, so die Anklage. Außerdem habe der Jugendliche in sozialen Netzwerken unter anderem Gewaltvideos und Propaganda der islamistischen Terrororganisation verbreitet.

Eine Anzeige vor dem Gerichtssaal im Mainzer Landgericht mit der Aufschrift "nicht öffentlich". Der Prozess gegen einen 16-Jährigen IS-Anhänger hat begonnen.
Von dem Prozess vor dem Mainzer Landgericht ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. S.Fischer

Androhung von Straftaten im Namen des IS

Ihm wird auch vorgeworfen, den öffentlichen Frieden gestört zu haben, indem er Straftaten angedroht und gebilligt haben soll. Bei seiner Festnahme im November habe es sogar Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Jugendliche dabei war, eine Rohrbombe zu bauen, so das Gericht. In diesem Zusammenhang wirft ihm die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Terrorismusfinanzierung vor.

Jugendlicher hatte Rohrbomben-Bau geplant

Der Vorwurf, dass er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet habe, wurde inzwischen aber fallen gelassen. Dazu sagte Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado: "Der Vorwurf einer schweren staatgefährdenden Gewalttat setzt voraus, dass der Täter im Prinzip alles getan hat, um diese Tat zu begehen. Dass er zum Beispiel den Sprengstoff bereits beschafft hat. Terrorismusfinanzierung dem gegenüber beinhaltet unter anderem, dass man Gegenstände sammelt, um eine entsprechende Straftat zu begehen. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Angeklagte noch nicht alles hatte, um einen Sprengsatz bauen zu können."

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Im Dezember könnte in dem Prozess ein Urteil fallen

Bis Anfang Dezember sind zunächst 17 Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung könnte dem 16-Jährigen nach Jugendstrafrecht eine Haft von bis zu fünf Jahren drohen. Ein Urteil soll voraussichtlich im kommenden Dezember fallen.

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