Den Angeklagten wird vorgeworfen, zusammen mit weiteren Komplizen viele Menschen in ganz Deutschland getäuscht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll die Betrugsmasche folgendermaßen abgelaufen sein: Die Angeklagten und ihre Komplizen hätten sich illegal die Kontodaten ihrer Opfer beschafft und darüber Überweisungen angewiesen.
Angebliche Bankmitarbeiter täuschen Kunden
Die Opfer sollen dann einen Anruf von jemandem bekommen haben, der sich als Bankmitarbeiter ausgab. Der habe behauptet, er habe verdächtige Überweisungen auf ihren Konten entdeckt. Deshalb sei bereits eine Stornierung angewiesen worden. Diese müssten die Kontobesitzer nur noch mit ihrer Handy-App freigeben, soll der angebliche Bankmitarbeiter gesagt haben.
Die Geschädigten haben diese Aufträge laut Anklage freigegeben, ohne zu wissen, dass es sich dabei tatsächlich um Überweisungen handelte. Das Geld sei aber nicht direkt, sondern über Dritte auf das Konto der mutmaßlichen Täter geflossen.
Anklage: Beute auf Konten Dritter überwiesen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten Unbeteiligte dazu gebracht haben, ihre Konten für die Überweisung zur Verfügung zu stellen. Dafür sollen die beiden Männer unter anderem in Koblenz, Katzenelnbogen und Limburg Menschen auf der Straße angesprochen und ihnen dafür 50 bis 100 Euro geboten haben. Die Angeklagten hätten vorgegeben, Unternehmer zu sein und ihre Bankkarte vergessen zu haben.
Wenn sich jemand bereit erklärt habe zu helfen, sei das Geld eines Opfers auf sein Konto überwiesen worden. Laut Staatsanwaltschaft haben die Leute, die ihr Konto zur Verfügung gestellt haben, das Geld dann an die Angeklagten weiter überwiesen oder in Teilbeträgen an Geldautomaten oder in Supermärkten abgehoben und dann den mutmaßlichen Betrügern ausgehändigt.
Auch die Helfer könnten sich strafbar gemacht haben
Dass sie den Kriminellen geholfen haben, könnte für einige Helfer auch noch ein juristisches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach eigenen Angaben zurzeit gegen zwei Menschen, die den Betrügern ihre Konten zur Verfügung gestellt hatten. Ihnen wird demnach Geldwäsche vorgeworfen. Die beiden Verdächtigen seien zur Tatzeit "jugendlich" (14 bis 17 Jahre alt) und "heranwachsend" (18 bis 20 Jahre alt) gewesen.
Gegen einen weiteren "Heranwachsenden" wurde bereits Anklage wegen Geldwäsche und versuchter Geldwäsche erhoben. Der Beschuldigte muss sich dafür demnächst vor dem Amtsgericht St. Goar verantworten.