Das Landgericht Kaiserslautern hat einen 19-Jährigen zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Februar zwei Männer mit einem Messer angegriffen und dabei einen 22-Jährigen tödlich verletzt hatte. Ein 20-Jähriger überlebte den Angriff lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte befand sich seit der Tat in Untersuchungshaft.
Tödlicher Messerangriff nahe der Mall in Kaiserslautern
Die Tat hatte sich im Februar in der Nähe der Mall in der Kaiserslauterer Innenstadt ereignet. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die beiden Männer ohne erkennbaren Grund mit einem rund 15 Zentimeter langen Messer angegriffen zu haben.
Vor dem Urteil wurden am letzten Verhandlungstag noch Zeugen gehört. Beispielsweise ein Polizist, der den Angeklagten festgenommen hatte. Er berichtete, dieser habe sich auffallend offen gezeigt und gesagt, er "habe es ihnen gezeigt".
Ärztin analysiert Haar Tödliche Messerattacke in Kaiserslautern: Angeklagter nahm regelmäßig Drogen
Beim Prozess um den tödlichen Messerangriff in der Kaiserslauterer Innenstadt hat eine Ärztin ausgesagt, dass der Angeklagte immer wieder unter Drogen gestanden hat. Das hat die Analyse eines seiner Haare ergeben.
Warum Jugendstrafrecht angewendet wurde
Eine Psychiaterin stellte keine psychische Störung und keine verminderte Schuldfähigkeit fest, aber sprach von einzelne dissoziale Wesenszüge. Die Jugendgerichtshilfe empfahl dennoch die Anwendung des Jugendstrafrechts wegen einer Reifeverzögerung, unter anderem durch die Flucht aus Syrien im Kindesalter und die finanzielle Abhängigkeit von seinem Elternhaus.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in ihren Plädoyers neun Jahre Haft wegen Totschlags und versuchten Totschlags. Sie sahen eine klare Tötungsabsicht als erwiesen an. Die Verteidigung forderte dagegen Freispruch und berief sich auf Notwehr: Der Angeklagte sei von einer Gruppe angegriffen und mit Pfefferspray attackiert worden, wodurch seine Sicht stark eingeschränkt gewesen sei.
Notwehr-Argumentation: Gericht weist Verteidigung zurück
Das Gericht folgte letztlich der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Eine Rechtfertigung durch Notwehr sah es nicht. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Beamte sowie Beleidigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Messerangriff im Februar hatte neben weiteren Messerattacken in Kaiserslautern für eine breite Debatte über Sicherheit in Kaiserslautern gesorgt. Seit Ende Mai gilt daher in großen Teilen der Innenstadt eine Waffenverbotszone. Dort können Polizei und Ordnungsamt Menschen einfacher und ohne konkreten Anlass kontrollieren.