Ende März hatte der Reutlinger Gemeinderat beschlossen, nicht nur Hundebesitzer, sondern auch Pferdehalter zur Kasse zu bitten, um mehr Geld einzunehmen. Die Entscheidung hat weit über die Stadtgrenzen hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt: Pferdebesitzer protestierten vor dem Rathaus, eine Petition gegen die Steuer wurde in kurzer Zeit von mehreren tausend Menschen unterschrieben. Auch überregionale Pferdesport- und Bauernverbände kritisierten den Vorstoß. Jetzt rudert die Stadt zurück. Denn die Verwaltung hat nachgerechnet und kommt zu dem Schluss: das Ganze würde sich nicht lohnen.
Stadtkämmerei ist auch ohne zusätzliche Aufgaben schon stark belastet
Um eine Pferdesteuer überhaupt einzuführen, müsste man einen hohen Personalaufwand treiben, heißt es in einer Vorlage für den Finanzausschuss. Man wisse zum Beispiel nicht, wie viele Ausnahmen es geben würde - etwa für Zuchtpferde oder Arbeitspferde in der Landwirtschaft.
Dazu komme: Die Kämmerei sei sowieso schon überlastet, unter anderem, weil sie zahllose Einsprüche gegen die neue Grundsteuer bearbeiten müsse. Gleichzeitig soll sie zehn Prozent ihrer Stellen einsparen. Die Stadtverwaltung ist deshalb dagegen. Doch endgültig vom Tisch ist die Pferdesteuer damit nicht. Am Donnerstag berät der Finanz- und Wirtschaftsauschuss darüber.
Unterm Strich: Viel Arbeit, viel Ärger und wenig Ertrag
Der Gemeinderat hatte die Entscheidung mit großer Mehrheit getroffen. Rund 430 Pferde gibt es im Stadtgebiet von Reutlingen. Sie sollten ähnlich besteuert werden wie Hunde. Für die bezahlen ihre Besitzer aktuell 156 Euro im Jahr. Doch das ist jetzt wohl vom Tisch.
Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck (SPD) hat sich von Anfang an skeptisch gezeigt. "Ich glaube nicht, dass wir im Verhältnis von Ertrag und Ärger hier eine positive Bilanz haben werden", sagte er dem SWR. Die Berechnungen der Verwaltung geben ihm jetzt Recht.
Pferde-Abgabe wäre Premiere in Baden-Württemberg gewesen
Bundesweit wird Pferdehaltung aktuell nur in der hessischen Gemeinde Schlangenbad besteuert. Dort zahlen Besitzer jährlich 200 Euro pro Pferd. Dass Pferdehaltung grundsätzlich besteuert werden darf, hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2015 bestätigt. Die Abgabe gehört wie die Hundesteuer zu den kommunalen Aufwandssteuern.