Hohe Schadensersatzforderungen möglich

Bombendrohung am Stuttgarter Flughafen: Das droht dem 24-Jährigen

Weil ein Mann am Gate sagte, er habe eine Bombe dabei, wurde der ganze Flughafen gesperrt. Was kommt auf den jungen Mann nun zu? Ein Jurist erklärt mögliche Folgen.

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Von Autor/in Christian Spöcker

Die Bombendrohung am Stuttgarter Flughafen eines Mannes am Montag dürfte ihn teuer zu stehen kommen. Generell sei es so: Wenn jemand absichtlich eine Bombendrohung in Bezug auf einen Flughafen ausspreche, dann sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine "hohe Schadensersatzpflicht" bestehe, sagte der Tübinger Juraprofessor Stefan Thomas. Sollte sich herausstellen, dass jemand sogar vorsätzlich gehandelt habe, dann werde auch keine private Haftpflichtversicherung einspringen, sagte Thomas auf SWR-Anfrage.

Können der Flughafen und Airlines klagen?

Da seien zum einen die finanziellen Ansprüche des Flughafenbetreibers: "Dazu gehören hier insbesondere entgangene Gewinne oder sonstige Schadensfolgen, die bei einem Aussetzen des gewerblichen Flugbetriebs eintreten", erklärte der Tübinger Jurist. In diesem Fall war der Betrieb des Stuttgarter Flughafens für ungefähr anderthalb Stunden eingestellt und der gesamte Sicherheitsbereich geräumt worden. "Dasselbe gilt meines Erachtens für Airlines, die ihre Maschinen dort nicht nutzen konnten. Auch sie können entgangene Gewinne geltend machen", so Thomas.

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Bekommen Fluggäste Schadenersatz?

Wie eine Flughafensprecherin sagte, waren von der Sperrung knapp 3.000 Menschen betroffen. Doch ob auch sie nun Anspruch auf Schadensersatz haben, das lasse sich nicht so einfach beantworten, sagt der Tübinger Jurist Thomas. Dazu müsse man jeden Fall einzeln anschauen, erklärt er.

Bombendrohung hat auch strafrechtliche Folgen

Schadenersatzansprüche zählen zum Zivilrecht. Das bedeutet, dass der Flughafen oder andere Geschädigte jeweils gegen den Urheber der Bombendrohung, also den 24-Jährigen, klagen müssten. Unabhängig davon hat eine Bombendrohung aber auch eine strafrechtliche Seite - dann ermitteln Behörden, ob gegen Strafgesetze verstoßen wurde und es kann zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen.

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Wird gegen den 24-Jährigen ermittelt?

Ja, in diesem Fall wird gegen den 24-Jährigen strafrechtlich ermittelt. Grundsätzlich könne man zum Inhalt von Vernehmungen nichts sagen, sagte die Landespolizei dem SWR am Dienstag. Doch eines teilte sie doch mit: Der Mann habe bislang ausgesagt, er habe die Ankündigung einer Bombe nicht ernst gemeint. Ein Ermittlungsverfahren müsse man dennoch einleiten, so die Polizei. Denn es könne eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat vorliegen. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR