Prozessauftakt am Landgericht Ulm

Prozess um Cold Case: Angeklagter bestreitet Mord vor 41 Jahren

Im Prozess vor dem Landgericht Ulm um einen Mord vor 41 Jahren bei Deggingen hat der 70-jährige Angeklagte am Dienstag die Tat bestritten. Er habe die Frau nicht vergewaltigt und nicht getötet.

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Von Autor/in Sabine Bauer, Anja Müller

Vor mehr als 40 Jahren ist eine damals 31-jährige Frau nahe Deggingen (Kreis Göppingen) getötet worden. DNA-Spuren führten zu dem 70-jährigen Angeklagten aus Schwendi (Kreis Biberach). Er ist wegen des Verdachts des Mordes angeklagt. Zum Auftakt des Prozesses am Dienstag vor dem Landgericht Ulm bestritt der Angeklagte die Tat mit den Worten: "Eine Vergewaltigung habe ich nicht vorgenommen. Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich. Sie war einverstanden. Ich habe nicht gegen ihren Willen gehandelt. Ich habe sie nicht verletzt und nicht getötet."

Der Angeklagte, in einer blau gemusterten Fleecejacke, wurde in einem Rollstuhl in den gut besetzten Gerichtssaal gefahren. Ein Schlauch eines Beatmungsgerätes ragt aus seiner Nase. Seine Aussage trägt er mit ruhigen, klaren Worten vor. An einiges, so sagt er, könne er sich aber nicht mehr richtig erinnern.

Der 70-jährige Angeklagte wird in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Ihm wird vorgeworfen, vor 41 Jahren eine Frau aus Deggingen ermordet zu haben. Der Cold Case wird jetzt wieder aufgerollt.
Dem 70-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, vor 41 Jahren eine Frau aus Deggingen ermordet zu haben. Der Cold Case wird jetzt wieder aufgerollt.

Zum Tatzeitpunkt war der heute 70-Jährige verheiratet und Familienvater. Er gab weiter an, die damals 31-jährige Frau in einer Gaststätte in Göppingen kennengelernt zu haben. Sie hätten sich zwei- bis dreimal dort gesehen, so genau wisse er es aber nicht. Er sei auch einmal mit ihr intim geworden, in seinem Auto, auf einem Parkplatz in Göppingen. "Danach habe ich sie nicht mehr gesehen." Der 70-Jährige sagte weiter aus, er könne sich an die Frau nicht mehr erinnern. Das sei für ihn nicht wichtig gewesen. Es sei nur um Sex gegangen.

In seiner Aussage vor Gericht gab der Angeklagte weiter an, er sei damals wegen Vergewaltigung und Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Eine Frau, die er nach dem 31-jährigen Opfer in der betreffenden Gaststätte kennengelernt hatte, habe ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Eineinhalb Jahre sei er deshalb im Gefängnis gewesen und vorzeitig entlassen worden. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter sagte, gerichtliche Unterlagen dazu lägen nicht mehr vor.

Opfer vergewaltigt, gewürgt und erschlagen

Den Ermittlern zufolge soll der Mann die Frau 1985 in seinem Auto mitgenommen und zu einem Waldweg bei Deggingen gefahren haben. Dort soll er die Frau vergewaltigt, dabei gewürgt und ihr anschließend mehrfach mit einem Stein auf den Kopf geschlagen haben. Zudem könne laut Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen werden, dass er die Frau mit seinem Auto überfahren hat. Spaziergänger hatten die Leiche der Frau nackt und an den Beinen gefesselt neben einem Waldweg bei Deggingen entdeckt. Der Fall blieb über Jahrzehnte ungeklärt.

"Die Aufarbeitung eines Cold Cases ist sehr aufwendig"

Vor Gericht wurde auch der Rechtsmediziner Professor Sebastian Kunz vom Universitätsklinikum Ulm befragt. Cold Cases seien in der Aufarbeitung besonders aufwendig, erklärte Kunz. "Ich war an dem Fall nicht direkt beteiligt, sondern begutachte nur indirekt." Warum man einen solchen Fall, der über vier Jahrzehnte zurückliegt, überhaupt noch einmal aufrollt, liege an den enormen Fortschritten der Forensik. Die technischen Möglichkeiten der DNA-Analyse seien heute deutlich besser als noch vor 40 Jahren.

DNA-Spur führt Polizei zu Tatverdächtigen

1985 wurde damals eine DNA-Spur gesichert, die eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung des Falls haben könnte. Anfang November 2025 wurden das Haus des Tatverdächtigen und sein Grundstück in Schwendi durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Ermittler zahlreiche Beweismittel. 40 Jahre nach der Tat erhob die Staatsanwaltschaft Ulm gegen den 70-Jährigen Anklage wegen des Verdachts des Mordes. Er ließ sich Mitte April widerstandslos festnehmen. Noch am selben Tag ordnete ein Haftrichter Untersuchungshaft an. Für den Prozess am Landgericht Ulm sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 11. November fallen.

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Sabine Bauer
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