Tempolimits wegen Lärmschutz auch auf Hauptverkehrsstraßen

Tempo 30 in der Rhein-Neckar-Region: Wie Lärmaktionspläne zustande kommen

In immer mehr Hauptverkehrsstraßen in der Region wird der Verkehr auf Tempo 30 reduziert. Grundlage sind eine EU-Norm und Lärmgrenzen, denen automatisch das Tempolimit folgt.

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Von Autor/in Christian Scharff

In der Rhein-Neckar-Region gilt aktuell und zukünftig auf immer mehr Straßen aus Lärmschutzgründen Tempo 30. Die Grundlage sind über Jahre erarbeitete Lärmaktionspläne. Aber wie kommen diese zustande?

Blick auf die Römerstraße in Heidelberg
Die Römerstraße in Heidelberg: Demnächst gilt dort nachts Tempo 30, vielleicht in Zukunft auch tagsüber.

Ein Beispiel: Die Römerstraße in Heidelberg ist eine zentrale Nord-Süd-Verbindung. Die vierspurige Strecke führt am früheren Headquarter der US-Armee vorbei nach Heidelberg-Rohrbach und über Leimen weiter in den südlichen Rhein-Neckar-Kreis. Dort wird Tempo 30 jetzt nachts eingeführt - womöglich in Zukunft auch tagsüber. All das folgt einem Verfahren, das den Städten kaum Spielraum lässt.

Wie wird gemessen, welche Grenzwerte gelten?

Die Einführung von Tempo-30-Zonen in der Region wirft drei zentrale Fragen auf: Wie wird gemessen? Wie sind die Grenzwerte für Lärm? Wie nehmen Menschen die Veränderung wahr? Die Sachlage scheint zunächst klar: Städte und Gemeinden erstellen nach Vorgaben des Bundes Lärmaktionspläne, die nach einer EU-weiten Meßmethode ermittelt werden. Das Regelwerk neigt allerdings dazu, den Lärm lauter zu werten als frühere Berechnungsmethoden.

Die alte Bundesregierung hat die Straßenverkehrsverordnung Ende 2024 so geändert, dass Städte und Gemeinden leichter Tempo-30-Zonen ausweisen können, da jetzt weniger auf den Verkehrsfluss geachtet wird, sondern mehr auf Umweltschutz und Gesundheit.

EU-Methode führt zu höheren Lärmwerten - Wie wird gemessen?

In der Folge ergibt sich fast automatisch der Zwang, Tempo-30-Zonen einzuführen. Die neue Meßmethode CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods in Europe) liefert höhere Schallpegelwerte als frühere Verfahren, das führt zu veränderten Lärmpegeln, ohne dass sich etwas geändert hat. Die Berechnungen basieren auf Annahmen über Fahrzeugtypen, Fahrverhalten, Oberflächen und nicht durchgängig auf Messungen. Die Werte sind also zum Teil theoretisch.

Diese Anpassungen führten zu einer deutlichen Ausweitung der vom Lärm betroffenen Gebiete.

Welche Grenzwerte sollen gelten?

Dort, wo die Verkehrsgeräusche bei den Menschen ankommen, stellt sich also die Frage: Welche Grenzwerte sollen gelten?

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Es gibt unterschiedliche Richtwerte. Die Stadt Mannheim arbeitet mit Werten des Landes Baden-Württemberg: Tagsüber 65 Dezibel, nachts 55 Dezibel. So rechnen mit kleineren Abweichungen auch Heidelberg und die anderen Städte in der Region. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Mannheim zurzeit wegen des Lärms verklagt hat, nimmt niedrigere Werte an, es sind die der Weltgesundheitsorgansiation (WHO): tagsüber 53 Dezibel, nachts 45 Dezibel.

Römerstraße in Heidelberg
Wie groß wird der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für die Anwohner der Römerstraße tatsächlich sein?

Wie nehmen Menschen Lautstärke und Veränderungen wahr?

Läuft der Verkehr mit Tempo 30 statt Tempo 50, sinkt der Schallpegel normalerweise um 2 bis 3 Dezibel dB(A). Physikalisch ist es so, dass 3 Dezibel weniger zunächst einmal die Schallleistung halbieren, aber nicht die gehörte Lautstärke. Die Aussage: "Minus 3 Dezibel ist halb so laut“ ist eine gebräuchliche Verkürzung, aber nicht ganz korrekt. Minus drei Dezibel sind wahrnehmbar leiser, aber nicht halb so laut.

Die Politik diskutiert deshalb, wie der Lärm von Menschen abseits der Theorie überhaupt wahrgenommen wird. Und wie groß letztendlich die Unterschiede bei Lärm und Abgasen zwischen Tempo 30 und 50 in der praktischen Wahrnehmung sind.

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