Im Revisionsprozess gegen einen Vater aus Pforzheim, der seine sechsjährige Tochter missbraucht hat, hat das Landgericht Karlsruhe sein ursprüngliches Urteil abgemildert. Der Mann muss jetzt nicht mehr in Sicherungsverwahrung und nur noch fünf Jahre und vier Monate in Haft. Verurteilt wurde er, weil er seine Tochter missbraucht und Kinderpornos angefertigt, besessen und verbreitet hat.
Prozess um Kindesmissbrauch: Angeklagter Vater hatte vor BGH Erfolg
Ursprünglich hatte das Landgericht Karlsruhe den Vater bei einem Prozess in Pforzheim zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - plus anschließender Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Anfang des Jahres auf. Begründung: Mögliche mildernde Umstände, wie etwa Hilfe bei der Tataufklärung, seien damals nicht ausreichend berücksichtigt worden. Deshalb musste das Landgericht Karlsruhe den Prozess neu verhandeln.
Zwei Dinge musste das Landgericht dabei klären: Erstens, ob die Strafe verkürzt werden kann und zweitens, ob die Sicherungsverwahrung begründet ist. Punkt zwei war für den Angeklagten der Hauptgrund für die Revision. Schließlich hätte es bedeuten können, dass er nie wieder freikommt.
Landgericht Karlsruhe sieht keinen Grund für deutlich mildere Strafe
Beim Strafmaß sah das Gericht kaum Spielraum. Es blieb mit fünf Jahren und vier Monaten Haft nur zwei Monate unter dem ursprünglichen Strafmaß. Der Angeklagte habe zwar unter anderem die PIN für ein Smartphone rausgerückt, mit deren Hilfe die Ermittler an Kinderporno-Bilder und Mittäter kommen konnte. Tatsächlich aufklären wollte der Vater die Taten demnach aber nicht. Vielmehr sei die Herausgabe der PIN eine "spontane Reaktion" gewesen eines Menschen, der noch keine Erfahrung mit Ermittlungsbehörden gemacht habe, so das Gericht.
Etwas strafmildernd wirkte sich aus, dass der Vater seine Taten gestand hat, nicht vorbestraft war, eine Therapie beginnt und Reue gezeigt hat. Er habe in die Scheidung eingewilligt und der Namensänderung seiner Kinder und dem Verzicht auf das Sorgerecht zugestimmt. Seine Familie ist an einen geheimen Ort gezogen. Er soll sie nie wieder sehen.
Prozess Kindesmissbrauch: Keine Sicherungsverwahrung
Eine Sicherungsverwahrung kommt nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht, weil der Mann keinen ausgeprägtem "Hang" zu pädophilen Taten habe, nur eine pädophile Neigung. Die habe er aber bis zum Alter von 45 Jahren nie ausgelebt, obwohl es Gelegenheiten dazu gegeben hätte.
Dass es 2023 soweit kam, sei dem Einfluss des Mittäters Andreas H. geschuldet, einem Mann aus Frankfurt, der ihn angestiftet habe. Andreas H. ist inzwischen auch verurteilt. Zusammengefasst sei der Angeklagte zwar willensschwach, aber keine Gefahr für die Allgemeinheit.
Angeklagter Vater akzeptiert Urteil und will Therapie machen
Der Angeklagte hat das Urteil akzeptiert und wird keine Rechtsmittel einlegen. Nach Angaben seiner Anwälte enden damit zwei Jahre Untersuchungshaft. Nun könne ihr Mandant eine Therapie beginnen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Pforzheim hat noch keine Entscheidung getroffen, ob sie das Urteil akzeptiert oder noch einmal Revision einlegt.