Große, teils historische Abfindungsrunden im Automobilsektor sind derzeit allgegenwärtig. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Autobauer Mercedes-Benz im Dezember ein neues, "freiwilliges" Abfindungsprogramm starten will. Auch andere Hersteller und Zulieferer wie etwa Porsche, Daimler Truck und Bosch wollen tausende Stellen abbauen. Eva Schübelin, Rechtsanwältin im Arbeitsrecht in Stuttgart, berät Beschäftigte aus der Automobilbranche. Im Interview erklärt sie, worauf Angestellte, die ein Abfindungsangebot erhalten haben, achten sollten.
SWR Aktuell: Wann kommen Menschen zu Ihnen - eher nach einer Kündigung oder bei freiwilligen Abfindungen?
Eva Schübelin: Tatsächlich in beiden Fällen. Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er erst einmal einen Aufhebungsvertrag oder ein Freiwilligenprogramm anbietet oder direkt eine Kündigung ausspricht. Das kann der Arbeitnehmer nicht immer ganz steuern. Was wichtig ist: Bei Kündigungen läuft eine dreiwöchige Frist, innerhalb der man Klage einreichen kann. Wenn die abgelaufen ist, dann ist die Kündigung automatisch wirksam. Man muss also konkret etwas machen. Aber die Menschen landen in beiden Fällen bei uns.
SWR Aktuell: Wie sehen freiwillige Abfindungsrunden typischerweise aus?
Eva Schübelin: Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Wenn der Betriebsrat mit im Boot ist, gibt es oft generelle Angebote und Regelungen, wie sich die Abfindung zusammensetzt. Dann werden oft alle Arbeitnehmer angesprochen und können sich freiwillig melden. Es gibt aber auch Programme, in denen Personen gezielt angesprochen werden.
SWR Aktuell: Bei der neuen Abfindungsrunde von Mercedes-Benz sollen erstmals auch leitende Führungskräfte ein Angebot erhalten. Wie unterscheidet sich deren Situation von der anderer Beschäftigter?
Eva Schübelin: Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob die Führungskraft eigenständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen kann. Bei diesen sogenannten "leitenden Angestellten" greifen beim Kündigungsschutz andere Regelungen: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis zum Beispiel gerichtlich auflösen lassen, ohne diesen Antrag begründen zu müssen. Das gilt bei anderen Arbeitnehmern nicht. In der Regel ist es aber so, dass die meisten Führungskräfte keine leitenden Angestellten sind - und dann unterscheidet sich die Interessenlage eigentlich nicht.
SWR Aktuell: Wie viel bekommt eine Führungskraft im Automobilsektor, wenn sie eine Abfindung annimmt?
Eva Schübelin: Abfindungen werden oft anhand des Gehalts berechnet. Die Faustformel in der Praxis ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Sprich, da ist dann auch die Abfindung dementsprechend höher, wenn man mehr verdient. Gerade bei großen Automobilherstellern und Zulieferern sind die Abfindungen in der Regel vergleichsweise hoch - teilweise auch sehr, sehr hoch. Es kommt aber auch auf die Betriebsgröße an. In kleineren Betrieben sind die Abfindungen in der Regel nicht ganz so hoch.
SWR Aktuell: Angenommen, ein Beschäftigter bekommt ein Abfindungsangebot: Wie frei ist er in seiner Entscheidung?
Eva Schübelin: Besteht kein Sonderkündigungsschutz oder eine entsprechende betriebliche Regelung, droht oft die Kündigung, wenn man das Angebot nicht annimmt. Die Kündigung ist aber gerichtlich überprüfbar. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber vor Gericht erst einmal nachweisen, dass tatsächlich ein Kündigungsgrund vorgelegen hat. Wenn das Angebot nicht attraktiv ist, sollte man sich von einer drohenden Kündigung also nicht unbedingt beeindrucken lassen.
SWR Aktuell: Kommt es vor, dass Arbeitgeber auf andere Weise Druck ausüben?
Eva Schübelin: Es kann schon vorkommen, dass einem vielleicht auch mal ein bisschen mehr auf die Finger geschaut wird - gerade, wenn der Arbeitgeber ein großes Interesse hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bei großen Herstellern sind die Abfindungsprogramme aber relativ anonym, da gibt es weniger Kapazitäten, auf Einzelfälle achten.
Autobauer in der Krise Massives Sparprogramm: Will Mercedes damit gezielt Beschäftigte vergraulen?
Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz will mit einem Sparprogramm aus der Krise. Manche vermuten: Damit will der Konzern aber auch Arbeitsplätze gezielt unattraktiv machen.
SWR Aktuell: Welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden?
Eva Schübelin: Man sollte auf keinen Fall vorschnell unterschreiben. Ich rate immer dazu, dass die Angebote immer erst einmal unkommentiert mitgenommen werden, damit man sich in Ruhe Gedanken machen kann, wie es weitergehen soll. Gerade, falls ein Personalgespräch stattfindet, würde ich auf keinen Fall direkt Zusagen machen, weil man sich sonst möglicherweise Verhandlungsmöglichkeiten abschneidet. Es kann immer sein, dass einem im Nachhinein klar wird, dass man das Eine oder Andere doch gerne anders geregelt hätte.
SWR Aktuell: Was sollten Beschäftige beachten, die ein Abfindungsangebot bekommen haben?
Eva Schübelin: Zuerst einmal sollte man sich immer über die Auswirkungen informieren. Am besten ist es, sich beraten zu lassen, vor allem in arbeitsrechtlicher Sicht. Beim Thema Arbeitslosengeld zum Beispiel können Sperrzeiten oder Ruhezeiten drohen, je nachdem, wie so ein Aufhebungsvertrag gestaltet ist. Gerade bei großen Autoherstellern gibt es oft tarifliche Regelungen mit Sonderkündigungsschutz für ältere Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit. Manchmal gibt es sogar betriebliche Regelungen, nach denen betriebsbedingte Kündigungen für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen sind. Wenn mittels eines Aufhebungsvertrags auf diese besonderen Schutzmöglichkeiten verzichtet wird, kann das dazu führen, dass das Arbeitslosengeld für eine längere Zeit ruht.
SWR Aktuell: Wann lohnt es sich, ein Abfindungsangebot anzunehmen - und wann nicht?
Eva Schübelin: Das kommt immer auf die Lebenssituation des Einzelnen an. Manchen Leuten kommt so ein Angebot gerade recht, weil sie sowieso eine andere Stelle in Aussicht haben oder sich beruflich neu orientieren wollen. Wer für sich eher weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt sieht, kann auch erst einmal versuchen, an seinem Arbeitsplatz festzuhalten. Besonders, wenn Beschäftigte kurz vor der Rente stehen, muss man das Ganze genau anschauen. In so einem Fall sollte man sich auch bei der Rentenversicherung beraten lassen: Welche Rentenabschläge drohen, wenn man bis zur Rente keinen neuen Job findet? Nur wenn man das weiß, kann man das Abfindungsangebot, das erst einmal sehr verlockend klingen kann, wirklich beurteilen - und genau sagen, ob es sich finanziell lohnt oder nicht.
Das Gespräch führte SWR-Onlineredakteurin Isabell Erb.