Immer wieder haben Schulen in der Region Heilbronn-Franken in den vergangenen Monaten mit Amokdrohungen umgehen müssen. Hinter den Schmierereien in Toilettenkabinen, die einen Amoklauf ankündigen, steckt in der Regel ein schlechter Scherz. Doch alle beteiligten Stellen nehmen die Warnung stets ernst.
Sowohl die Polizei als auch die Schulen selbst, die Schulträger und das Regierungspräsidium oder das Schulamt sind jeweils involviert. Zuletzt gab es im Raum Heilbronn und im Hohenlohekreis mehrere Fälle. Um Nachahmer zu bremsen und da nach Polizeieinschätzung die Gefahr sehr niedrig eingeschätzt wurde, berichtete der SWR nicht aktuell.
Eltern und Schüler in Sorge
Bei einem der jüngsten Fälle sprach der SWR mit einzelnen Eltern. Sie zeigten sich wütend und hatten Angst um ihre Kinder. "Was soll ich meinem Kind nun beibringen - mutig sein, sich aber gefährden oder sagen, dass man mit Angst zu Hause bleibt?", sagte ein Vater im Gespräch. Er hatte in der Klasse seines Kindes am Morgen nur wenige andere Kinder gesehen.
Frank Belz vom Polizeipräsidium Heilbronn erklärt, das jede Warnung ernst genommen werde: "Wir fahren da nicht nur mit einer Streife, da geht schon eine Maschinerie bei der Polizei los." Denn Amokläufe an Schulen seien lebensbedrohliche Ereignisse.
Hohe Kosten bei der Polizei durch Amokwarnungen
Die Polizei sei nicht nur an der Schule aktiv, sondern auch im Hintergrund, im Führungs- und Lagezentrum, und in den Stabsbereichen. Insbesondere wenn man Polizeieinsätze absichtlich auslöse, könne das immense Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen. In Boxberg hatte sich ein Polizeieinsatz an einer Schule auf rund 26.000 Euro summiert.
So ein oftmals vielleicht erhoffter freier Tag an der Schule kann die Eltern dann locker auch mal einen vierstelligen Eurobetrag kosten.
Polizei: Amokdrohung ist Straftatbestand
Der Polizeisprecher bittet in solchen Fällen um Hinweise, um die Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Auch das sei Zivilcourage unterstreicht er. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart unterstreicht: Bei einer Amokdrohung handelt es sich um einen Straftatbestand. Wenn die Täterinnen und Täter gefasst werden, entschieden Staatsanwaltschaft und Gericht über die weiteren Konsequenzen. Die Schule entscheide zudem über pädagogische Maßnahmen.