Unternehmen will Urteil prüfen

Würth verliert zweiten Prozess um gekündigtes Betriebsratsmitglied

In den Prozessen um drei gekündigte Mitarbeiter hat Würth eine weitere Niederlage kassiert. Das Arbeitsgericht Heilbronn erklärte die Kündigung einer Beschäftigten für unwirksam.

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Von Autor/in Timo Leiß

In seinem Urteil gab der Richter des Arbeitsgerichts der Klägerin in allen Punkten recht, bestätigte Uwe Bauer von der IG Metall Schwäbisch Hall. Die Kündigung sei laut Urteil ungerechtfertigt gewesen. Deshalb müsse Würth mit Sitz in Künzelsau (Hohenlohekreis) die Mitarbeiterin, die auch Mitglied des Betriebsrats war, bis zum Ende des Verfahrens wieder einstellen. Zuerst hatte die Heilbronner Stimme berichtet. Das Unternehmen möchte weitere rechtliche Schritte prüfen.

Betriebsratsmitglied wegen Unterschriftenaktion gekündigt

Anlass für die Kündigung war eine Unterschriftenaktion, mit der die Klägerin auf "fehlende Wertschätzung und den mangelnden Respekt seitens der Führung" aufmerksam machen wollte. Die Liste mit 287 Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen wurde im Oktober bei einer Betriebsversammlung direkt an Firmenchef Reinhold Würth übergeben - kurz darauf wurden drei der beteiligten Würth-Beschäftigten fristlos gekündigt.

Würth wirft Beschäftigten "massive Täuschung" vor

Der Vorwurf des Unternehmens: Die drei Mitarbeitenden hätten ihre Kollegen teilweise "massiv getäuscht". Sie hätten nicht transparent über Inhalt und Ziel der Unterschriftenliste informiert. Laut Würth sollen 49 von 50 befragten Mitarbeitenden nicht gewusst haben, was sie unterschrieben haben oder seien unzureichend beziehungsweise fehlerhaft aufgeklärt worden. Die Gekündigten bestreiten das. Auch das Gericht konnte der Heilbronner Stimme zufolge laut Urteil keine Täuschung feststellen.

Zweite Niederlage für Würth vor Arbeitsgericht - Urteil soll geprüft werden

Zuvor hatte das Gericht bereits im Prozess um eine der anderen Kündigungen zugunsten des Mitarbeiters entschieden. Auch hier wurde die Kündigung für ungültig erklärt. Laut IG Metall Schwäbisch Hall hat das Unternehmen in diesem Fall aber Berufung eingelegt. In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es, man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, vertrete jedoch eine andere Rechtsauffassung. Zum nun verkündeten Urteil im zweiten Fall warte das Unternehmen auf die schriftliche Urteilsbegründung und werde dann über mögliche weitere Schritte entscheiden, so eine Würth-Sprecherin auf SWR-Anfrage.

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