Nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne Anpassung greift die Stadt jetzt durch: Parken in Heilbronn wird deutlich teurer. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise ab 2027 massiv anzuheben. Und auch das Parken in der Innenstadt wird spürbar teurer.
Anwohner zahlen in Heilbronn bald das Vierfache
Am deutlichsten fällt die Änderung für Anwohnerinnen und Anwohner aus: Der Jahrespreis für einen Parkausweis steigt von bislang 30,70 Euro auf 120 Euro. Damit vervierfacht sich die Gebühr auf einen Schlag. Seit der Einführung im Jahr 2003 war der Betrag unverändert geblieben.
Die Stadt begründet den Schritt mit dem allgemeinen Preisanstieg in den vergangenen Jahren und einem deutlich höheren Parkdruck. Gleichzeitig werden die Gebühren künftig vereinheitlicht - unabhängig davon, in welcher Zone jemand wohnt.
Stadtbummel? Auch Parken in der City wird deutlich teurer
Neben den Preisen ändert sich auch die Struktur: Die Zahl der Bewohnerparkzonen wird reduziert, dafür werden die einzelnen Bereiche größer. Nach Angaben der Stadt sollen Anwohner dadurch flexibler parken können, weil ihnen innerhalb ihrer Zone mehr Stellplätze zur Verfügung stehen, heißt es.
Auch Kurzparker müssen sich auf höhere Kosten einstellen. In der Altstadt verdoppelt sich der Preis: Künftig kostet das Parken einen Euro pro 20 Minuten, früher waren es 50 Cent. In den umliegenden Bereichen steigen die Gebühren ebenfalls: Je nach Zone werden künftig ein Euro pro halbe Stunde fällig. Auch hier waren es zuvor 50 Cent. Ziel sei es, die stark nachgefragten Parkplätze schneller wieder verfügbar zu machen.
Änderungen könnten hohe Summe in die Stadtkasse spülen
Durch die höheren Gebühren rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von rund 435.000 Euro jährlich. Trotz der deutlichen Erhöhung sieht sich Heilbronn nach eigenen Angaben im regionalen Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Die Gebühren liegen demnach weiterhin unter denen größerer Städte wie Mannheim oder Karlsruhe.
"Das Land Baden-Württemberg empfiehlt sogar deutlich höhere Sätze", heißt es von der Stadt. Bis 2021 war die Gebühr bundeseinheitlich geregelt, seitdem können die Kommunen sie selbst festlegen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.