Ende August hat der Angriff einer Old English Bulldogge in Eppingen (Kreis Heilbronn) für Bestürzung gesorgt: Eine 71-jährige Spaziergängerin war mit ihrem kleinen Mischlingshund unterwegs, als die Bulldogge aus einem Garten ausbüxte und den Hund angriff. Beim Versuch, ihr Tier zu schützen, wurde die Frau verletzt. Ihr Hund starb. Zunächst war offen, welche Folgen der Vorfall für die Bulldogge haben würde. Jetzt hat die Stadt Eppingen eine Entscheidung getroffen.
Leinen- und Maulkorbpflicht: Ist das angemessen?
"Der beißende Hund ist keine Kampfhunderasse nach der Kampfhundeverordnung und war bis dato beim Ordnungsamt Eppingen nicht auffällig", teilte die Stadt auf SWR-Anfrage mit. Aus diesem Grund habe sie "nach Prüfung" für das Tier lediglich eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet.
"Ja, die Maßnahme ist angemessen", denkt auch Sonja Hoegen, Hundetrainerin aus Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn). Das allein reiche aber nicht. Sie sieht die Verantwortung jetzt vor allem bei der Halterin. Zum einen müssten die Auflagen konsequent eingehalten werden. Und zum anderem müsste sie den Ursachen für den Angriff auf den Grund gehen.
Denn nach Einschätzung der Expertin war der Angriff eher ungewöhnlich. Zwar zeige er, "dass da ein Aggressionenverhalten vorhanden ist und dass man dementsprechend den Hund einfach sichern muss, dass es nicht zu weiteren schrecklichen Vorfällen kommt". Aber dass der Hund grundsätzlich gefährlich sei, stehe nicht fest.
Bulldogge tötet Hund: Angriff könnte verschiedene Gründe haben
Im Nachhinein und aus der Ferne sei es schwer, die Situation von damals einzuordnen, so Hoegen weiter. "Ich möchte das Verhalten der Bulldogge nicht entschuldigen", aber die Ursachen könnten vielfältig sein - von gesundheitlichen Problemen und Schmerzen, die zu aggressivem Verhalten führen können, bis hin zu belastenden Vorerfahrungen.
Auch das Geschlecht und Verhalten der beteiligten Hunde könnten den Konflikt begünstigt haben. Es sei auf jeden Fall eine Tragödie, sagte die Hundetrainerin.
Ermittlungen der Polizei laufen noch
Ob gegen die Halterin der Bulldoge wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn teilte auf Nachfrage mit, dass der Fall dort bislang noch nicht vorliegt. Die Akten würden in der Regel erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vorgelegt, heißt es.
Nach Angaben der Polizei gilt der Tod des kleinen Hundes als privatrechtliche Angelegenheit zwischen den Hundehaltern.