Getöteter Zwölfjähriger aus Niedernhall

Mordurteil nach tödlicher Fahrt auf Supermarktparkplatz: 18-Jähriger muss in Haft

Im Prozess um den Tod eines zwölfjährigen Jungen aus Niedernhall hat das Landgericht Heilbronn am Montag das Urteil verkündet: Der Angeklagte muss wegen Mordes in Haft.

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Von Autor/in Ulrike Schirmer

Bis heute hat der Fall viele Menschen im Hohenlohekreis und weit darüber hinaus beschäftigt: Ein zwölfjähriger Junge stirbt nach einem Streit auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall (Hohenlohekreis) - angefahren von einem Auto. Am Steuer saß ein 18-Jähriger. Nun hat das Landgericht Heilbronn entschieden: Der junge Fahrer handelte wohl nicht aus Versehen. Es hat ihn wegen Mordes verurteilt.

Tod auf Supermarktparkplatz: Anklage ging von Mord aus

Sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe wegen Mordes, so lautete am Montag das Urteil des Landgerichts. Außerdem entzog das Gericht dem jungen Mann die Fahrerlaubnis. Einen neuen Führerschein darf er frühestens nach vier Jahren beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vorgeworfen und neun Jahre Jugendstrafe gefordert. Er soll den Zwölfjährigen nach einem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes gezielt mit seinem Auto angefahren haben. Der 18-Jährige handelte der Anklage zufolge aus Wut und Rache, habe den Jungen verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift. 

Der Bereich auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall, an dem der Junge starb, ist bis heute umzäunt: Bilder des Jungen erinnern an das Geschehen im September 2025.
Der Bereich auf dem Supermarktparkplatz, an dem der Junge starb, ist bis heute umzäunt: Bilder des Jungen sowie Blumen und Kerzen im Inneren des Zauns erinnern an das Geschehen im September 2025 in Niedernhall.

Verteidigung: "Es war ein tragischer Fahrfehler"

Zunächst war die Staatsanwaltschaft von Totschlag ausgegangen, hatte den Vorwurf im Laufe der Ermittlungen jedoch auf Mord verschärft. "Das Geschehen als solches ist unbegreiflich", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 18-Jährige sein Auto als Waffe eingesetzt. Zeugen zufolge soll er sich noch auf dem Parkplatz damit gerechtfertigt haben, der Zwölfjährige habe ihn provoziert.

Die Verteidigung hatte dagegen auf fahrlässige Tötung plädiert und von einem Unfall und einem "tragischen Fahrfehler mit seinem neuen Auto" gesprochen. Sie argumentierte, der 18-Jährige habe den Jungen nicht absichtlich überfahren wollen. Er habe ihn nicht einmal gesehen: "Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren", so der 18-Jährige während des Prozesses. 

Eltern des Zwölfjährigen: "Wurde hingerichtet"

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung reagierten die Eltern des Jungen emotional. "Er wurde hingerichtet", sagten sie und verließen den Gerichtssaal.

Der Fall hatte weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus Entsetzen ausgelöst. Der Zwölfjährige war am 11. September 2025 noch am Unfallort gestorben. Auf dem Parkplatz nahe eines Supermarktes in Niedernhall erinnerten nach der Tat Blumen, Kerzen und Kuscheltiere an den Jungen. Auch ein Gedenkgottesdienst wurde abgehalten.

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