Im Maßregelvollzug am Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg (Kreis Heilbronn) laufen die letzten Vorbereitungen für den Wahlsonntag am 8. März. Die meisten Patientinnen und Patienten haben bei der Stadt Weinsberg die Briefwahl beantragt. Relevant sei das vor allem für die, die wenig oder keine Lockerungen haben, sagte Chefarzt Daniel Brenig dem SWR. Aber es werde auch Wahlurnen auf Stationen geben. Er und Pflegedienstleiter Marcel König stellen sicher, dass die Patientinnen und Patienten frei und geheim wählen können.
Etwa zehn Prozent der Patientinnen und Patienten gehen in die normalen Wahllokale. Vereinzelt brauchen sie aus Sicherheitsgründen dafür eine Begleitung von der Klinik. Die müssen König und sein Team vorher organisieren. "Das ist bei uns geübte Praxis", versichert der Pflegedienstleiter. Schließlich müsse man das im Alltag ja auch bei Arztbesuchen oder Behördengängen bewerkstelligen.
Wichtige Änderung im Wahlrecht
Im Jahr 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der pauschale Ausschluss vom Wahlrecht für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug untergebracht sind, verfassungswidrig ist. Das Wahlrecht aberkennen können nur Gerichte im Einzelfall und das auch nur zeitlich befristet. Zum Beispiel weil jemand Wahlunterlagen gefälscht oder einen Abgeordneten bestochen hat. "Mir ist bei uns im Haus kein Patient bekannt, dem das Wahlrecht entzogen wurde", sagt Chefarzt Brenig. Auch Menschen, die unter umfassender gesetzlicher Betreuung stehen, dürfen seit 2019 nicht per se von einer Wahl ausgeschlossen werden.