Verpackungsverordnung sorgt für zusätzliche Kosten

Wie ein neues EU-Gesetz vor allem kleine Online-Händler ausbremst

Eine EU-Verordnung für den Online-Handel soll mehr Klimaschutz bringen. Doch wegen zusätzlicher Bürokratie stellen auch in Südbaden viele Unternehmen ihren Handel in der EU ein.

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Von Autor/in Ruth Schirra

Aileen Akin aus Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) verkauft als "Die freche Göre" in ihrem Onlinehandel selbstgemachte vegane Taschen. Zunächst war es nur ein Hobby, parallel zu ihrem Studium - doch nach dem Studium hat Akin den Shop ausgebaut. Seit zwei Jahren betreibt sie ihn "als One-Woman-Show", wie sie selbst sagt. In 19 Länder hat sie vergangenes Jahr ihre Taschen geliefert. 20 Prozent ihrer Einnahmen stammen aus dem EU-Handel. Doch das wird künftig nicht mehr so sein.

Verpackungsverordnung bremst EU-Binnenmarkt aus

Grund ist die Verpackungsverordnung PPWR ("Packaging and Packaging Waste Regulation"), mit der die EU den Verpackungsmüll reduzieren möchte. Mehr Recycling und Klimaschutz, das ist das Ziel. Doch die Reform sorgt auch für hohe Gebühren und zusätzlichen Bürokratieaufwand. Viele Händlerinnen und Händler stellen deshalb ihren Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts ein. 

Dass die EU-Verordnung für mehr Klimaschutz sorgen soll, findet Akin gut. Die anderen Konsequenzen der Verordnung sind für sie aber nicht tragbar. Und damit ist sie nicht allein: Um die 15.000 betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer gebe es in Südbaden, schätzt Wilfried Baumann von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südlicher Oberrhein. Baumann befürchtet, dass ein Großteil von ihnen nun den Handel in der EU einstellen wird, weil die neue Regelung sie zu sehr ausbremst.

EU will Verpackungsmüll reduzieren - und sorgt für mehr Bürokratie

2023 entstanden EU-weit rund 79 Millionen Tonnen an Verpackungsmüll. Deutschland liegt mit 215 Kilogramm pro Kopf über dem Durchschnitt. Das soll sich ändern, zudem soll mehr Müll recycelt werden.

Seit dem 12. August gilt deshalb für alle Online-Händler, die ihre Waren direkt an Endkundinnen und -kunden liefern: Sie müssen mehr Verantwortung für die Entsorgung ihrer Verpackungen übernehmen - und garantieren, dass ihre Verpackungen im Zielland recycelt werden können. Die EU nennt das "erweiterte Händlerverantwortung".

Hinzu kommen zusätzliche bürokratische Vorgaben: Die Händlerinnen und Händler sollen sich nun in jedem Land der EU, in das sie ihre Waren liefern, registrieren und eine bevollmächtigte Person benennen. Jedes Land hat dabei eigene Vorgaben. 

Paket auf EU-Flagge
Die EU-Verpackungsverordnung sorgt für hohe Gebühren und zusätzlichen Bürokratieaufwand. Viele Online-Händlerinnen und -Händler stellen deshalb ihren Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts ein.  IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Besonders für kleine Unternehmen eine große Belastung 

"Was mir besonders Kopfschmerzen bereitet, sind die Bevollmächtigten", sagt Akin, die ihre veganen Taschen als Kleinstunternehmerin vertreibt (nicht zu verwechseln mit Kleinunternehmern nach deutschem Recht). Baumann von der IHK kann Akins Gefühl bestätigen: "Bevollmächtigte zu finden ist für ein Hundert-Mann-Unternehmen machbar. Je kleiner die Unternehmen sind, desto größer ist aber die Hürde. Da fange ich an zu fragen: Ist das rentabel? Und die Antwort ist schnell: Vergiss es."

Viele Online-Händler geben den EU-Handel auf 

Den Verkauf einstellen, diesen Weg wählt nun auch Akin. Sie wird ihre Taschen nur noch in Deutschland und außerhalb der EU verkaufen. Das hat sie vor einer Woche auf ihrem Instagram-Account verkündet.

Durch die neuen EU-Verpackungsvorschriften ist das für viele kleine Handmade-Businesses leider kaum noch bezahlbar. Die zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand pro Land übersteigen bei weitem das, was ich als Ein-Personen-Unternehmen stemmen kann.

Mehr als 150 Kommentare sind unter dem Post. Die meisten stammen von anderen Betroffenen. Sie sind enttäuscht, frustriert und ratlos: Sind wirklich alle Online-Händler von der neuen Regelungen betroffen? Und gibt es Plattformen, auf denen man seine Produkte trotzdem verkaufen kann?  

Kommt doch noch eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmer?

Auch Aileen Akin ist unsicher. Doch vorsichtshalber hat sie ihren Verkauf in der EU eingestellt. "Ich will lieber sicher gehen und hoffen, dass sich noch etwas verändert." Denn auch innerhalb der EU herrscht Unsicherheit, wie die neuen Regelungen konkret gelten.

Die EU-Kommission teilte mit, dass sie sich für eine Ausnahmeregelung für die Kleinstunternehmen einsetze. Diese sollen auch von der Bevollmächtigtenpflicht befreit werden. Vor dem EU-Parlament verhandelt wird das allerdings frühestens im Oktober. "Bis dahin muss ich halt den deutschen Markt erobern" lacht Akin. Sie möchte optimistisch bleiben.  

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Ruth Schirra

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