Ein Freiburger Travestiekünstler, der als Dragqueen Dita Whip auftritt, und die AfD, Kreisverband Freiburg, streiten vor Gericht. In dem Prozess geht es um die Verwendung eines Fotos. Die Partei hatte im April ein Bild der Dragqueen in einer Collage verwendet. Darin wurde eine Kinderbuchlesung in der Stadtbibliothek Freiburg kritisiert. In erster Instanz hat der Künstler Recht bekommen: Das Foto hätte nicht verwendet werden dürfen. Doch die AfD hat Berufung eingelegt.
Wegen Krankheit kam Dita Whip in zweiter Instanz nicht persönlich zum Prozess, sondern wurde von ihrem Anwalt vertreten.
AfD nutze Foto von Kinderbuchlesung der Dragqueen
Die Lesung hatte im Februar anlässlich des "Zero Discrimination Day" stattgefunden. Für die Veranstaltung wurde öffentlich mit einem Foto geworben, das den Künstler als Dragqueen zeigt. Kurz darauf verwendete der AfD-Kreisverband Freiburg auf seiner Webseite das Bild in einer Wahlkampf-Collage.
Darauf stand unter anderem die Überschrift "Frieden statt Krieg - Tradition statt Ideologie!". Daneben hieß es: "Ideologie-Irrsinn - Drag-Queens lesen in Freiburg für Kinder aus genderneutralen Büchern!" und "Hände weg von unseren Kindern!"
Zweite Runde im Rechtsstreit zwischen AfD und Dragqueen
Dita Whip verlangte, das Foto nicht weiter zu verbreiten. Nachdem die Aufforderung erfolglos blieb, zog der Travestiekünstler vor Gericht - und bekam Recht. Das Landgericht Freiburg entschied im Juni: Die Nutzung des Fotos verletzte die berechtigten Interessen von Dita Whip. Es stellte einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrecht dar.
Nun hat der AfD-Kreisverband Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe muss in dem Prozess in Freiburg klären, ob die Verwendung des Bildes von dem Recht auf Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis gedeckt war. Oder ob sie das Persönlichkeitsrecht von Dita Whip verletzte.
Im Kern gehe es um die Abwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild und der Meinungsfreiheit im Wahlkampf, so David Stuhlmann, Sprecher des OLG Karlsruhe. "Das Oberlandesgericht prüft heute eigenständig, welches Grundrecht hier im konkreten Fall überwiegt."
Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild und der Meinungsfreiheit im Wahlkampf. [...] Das Oberlandesgericht prüft heute eigenständig, welches Grundrecht hier im konkreten Fall überwiegt.
Prozess: Erste Instanz gab Dragqueen Dita Whip Recht
Das Landgericht hatte in erster Instanz die Kinderbuchlesung zwar als möglicherweise zeitgeschichtlich relevant eingeordnet. Entscheidend war aber die konkrete Verwendung des Fotos. Durch die polemischen Aussagen der AfD-Collage und die Einbettung in den Wahlkampf sah das Gericht die Interessen von Dita Whip verletzt.
Die AfD möchte den Prozess vor allem nutzen, um Aufmerksamkeit auf die aus ihrer Sicht für Kinder schädliche Vorlesung im Februar zu lenken. Das sagte Karl Schwarz von der AfD Freiburg dem SWR vor der Verhandlung. Die Kinderbuchvorlesung sehe er als politische Veranstaltung, die so nicht hätte stattfinden dürfen.
Es war ein Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil soll am 30. November verkündet werden. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr für eine Berufung.