Harter Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen

Neue Verkehrsverträge setzen SWEG unter Druck - Busfahrer fürchten um Jobs

Bei öffentlichen Aufträgen konkurrieren die SWEG-Busunternehmen mit Firmen, in denen andere Tarifverträge gelten. Deshalb sollen auch SWEG-Fahrer künftig weniger verdienen.

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Von Autor/in Christine Veenstra

Gleiche Arbeit, weniger Lohn? Das ist die Perspektive für etliche Busfahrerinnen und Busfahrer der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG) mit Sitz in Lahr (Ortenaukreis). Mehreren SWEG-Tochterfirmen der Bussparte droht nämlich das Aus, den Fahrerinnen und Fahrern drohen Kündigungen. Weiter arbeiten können sie allenfalls in neu gegründeten Firmen, zu schlechteren Konditionen als bisher. Hintergrund ist die Neuvergabe von Verkehrsverträgen.

Pensionskasse und Zulagen für Busfahrer bedroht

"Die SWEG will uns in den WBO-Tarifvertrag stecken, einen Vertrag für private Busunternehmen", erklärt etwa Winfried Dages, Betriebsrat der Bus GmbH Endingen (Kreis Emmendingen). Er und seine Kolleginnen und Kollegen müssten dann auf etliche Zulagen verzichten. Und laut der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind Fahrerinnen und Fahrer etlicher Bus-Tochtergesellschaften betroffen, neben Weil am Rhein auch Lahr, Kehl, Schutterwald, Endingen, Gammertingen, Dörzbach und Wiesloch.

Ein Busfahrer steuert einen Bus der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH.
Die Gewerkschaft Verdi fordert für Busfahrer und Busfahrerinnen der SWEG einen Sozialplan und einen Überleitungstarif. Uwe Anspach

Bisher werden die SWEG-Busfahrer und Busfahrerinnen dort nach dem Eisenbahntarifvertrag (ETV) bezahlt, der ihnen einige Vorteile bietet. Beispielsweise bekommen sie dort je nach Beschäftigungsdauer ein 13. Monatsgehalt. Es gibt eine Pensionskasse und bestimmte Fortbildungstage für bestimmte Pflichtkurse werden als Arbeitstage gewertet. Im künftigen WBO-Tarifvertrag müssten dafür Freizeittage geopfert werden.

SWEG: Nur noch geringe Unterschiede zwischen Tarifverträgen

Laut SWEG haben sich die beiden Tarifverträge - WBO und ETV - in den letzten Jahren immer mehr angenähert. Der WBO-Tarifvertrag übertreffe den ETV sogar bereits in vielen Lohnbestandteilen, so die SWEG.

Zum Beispiel der Stundenlohn und viele Zuschläge würden im WBO-Tarif höher liegen als im ETV. Auch die Altersversorge sei vergleichbar. Junge Mitarbeitende seien außerdem im WBO-Tarif in Sachen Vergütung bessergestellt als Kollegen, die kurz vor dem Renteneintritt stünden. "Individuell gibt es nur noch geringe Tarifunterschiede, die sich in einem überschaubaren Rahmen bewege", so die SWEG.

Harter Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen

Extras im ETV machen die Fahrerinnen und Fahrer der SWEG-Bustöchter jedoch teurer als andere, und damit ist das landeseigene Unternehmen im Busgeschäft weniger konkurrenzfähig. Denn bei öffentlichen Ausschreibungen gelte der WBO-Tarifvertrag als Standard, so die SWEG.

Aus Wettbewerbsgründen nehmen wir mit dem ETV-Tarifvertrag nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teil.

Bei Ausschreibungen von öffentlichen Buslinien droht den SWEG-Tochterfirmen, ihre Linien an günstigere Konkurrenten zu verlieren. Zuletzt verlor die SWEG etwa bei einer Ausschreibung in Lahr. Laut Regionalleiter Thomas Lang lag das daran, dass die SWEG dort mit dem ETV-Tarifvertrag an der Ausschreibung teilgenommen hatte.

Das bringt die Gewerkschaft ver.di in eine Zwicklmühle: "Wenn die Ausschreibungen nicht gewonnen werden, sind Arbeitsplätze bedroht", sagt Friederike DeCoite von ver.di.

ver.di spricht nicht von Tarifflucht, droht aber mit Arbeitskampf

ver.di will in der Sache auch nicht von Tarifflucht sprechen. Die Tarifverträge, die künftig angewandt werden sollten, seien Tarifverträge, die ver.di verhandelt habe und nach denen aktuelle Ausschreibungen nach dem sogenannten Landestariftreuegesetz erfolgen würden.

ver.di möchte aber einen Überleitungstarif mit der SWEG abschließen, außerdem einen Sozialplan für Beschäftigte, die nicht in die neuen Gesellschaften übernommen würden.

Bisher verweigere die Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen aber komplett. Die Zeichen stünden auf Arbeitskampf, sagt DeCoite: "Der Überleitungtarifvertrag ist ein erstreikbarer Tarifvertrag. Der Arbeitskampf kann theoretisch morgen schon losgehen", so die Gewerkschafterin.

Eine Streikende steht bei einem Warnstreik der Gewerkschaft ver.di am Gelände der SWEG vor einem abfahrenden Bus.
Eine Streikende steht bei einem Warnstreik der Gewerkschaft ver.di am Gelände der SWEG vor einem abfahrenden Bus (Archivbild). picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Beschäftigte in Weil am Rhein warten auf Kündigungen

Laut Michael Sütterlin, Betriebsrat in Weil am Rhein (Kreis Lörrach), wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der dortigen SWEG-Bustochter inzwischen eröffnet, dass sie bis zum 13. Dezember gekündigt würden. Sie könnten jetzt schon ein Angebot eingeben in der neuen Firma, berichtet Sütterlin.

Über Sozial- und Übergangsregelungen verhandele der Betriebsrat von Weil am Rhein, vertreten durch einen Anwalt, mit der Geschäftsleitung der SWEG, so der Betriebsrat. Am 10. August werde sich zudem eine Einigungsstelle mit der Sache befassen.

Laut Thomas Lang, dem SWEG-Regionalleiter für Weil am Rhein und Müllheim, habe die SWEG Zugeständnisse für eine Übergangszeit von drei Jahren angeboten. Soziale Nachteile für "Fahrer im Bestand" sollen für diese Zeit ausgeglichen werden. "Beispielsweise zahlen wir den vollen Tarifunterschied oder wir gleichen Mehrbelastungen für einen längeren Arbeitsweg für drei Jahre aus oder übernehmen die Umzugskosten", erklärt Pressesprecher Christoph Meichsner.

SWEG braucht die Fahrerinnen und Fahrer

"Wir wollen verhindern, dass die Geschäftsleitung beginnt auszusortieren, wer in die neue Firma mitgenommen wird - nach dem Motto: Der ist immer mal wieder krank, der fehlt häufiger als ein anderer", erklärt Betriebsrat Michael Sütterlin.

Viele Beschäftigte würden das Ergebnis der Einigung abwarten, bevor sie sich auf eine Stelle im neuen Unternehmen bewerben würden. Das erhöhe den Druck auf die SWEG: "Wenn im September/Oktober noch nicht genug Fahrer übergetreten sind, dann müssen die andere Fahrer besorgen", so Sütterlin.

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SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

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Christine Veenstra
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