Neben einem Zigarettenautomaten sitzt ein Mann auf dem Boden. Er ist barfuß, trägt schmutzige Kleidung und trinkt Weinbrand aus einer Flasche. Als eine Frau vorbeigeht, brüllt er sie an. Was genau er schreit, ist kaum zu verstehen. Dafür lallt er zu stark.
Wer sich am Bahnhof in Idar-Oberstein an diesem Tag umhört, erfährt, dass sich solche Szenen öfter dort abspielen. Fast jeder, der an den Gleisen oder in der Halle wartet, will schon mal eine Prügelei beobachtet haben. Reisende würden häufig angepöbelt. Meistens sei Alkohol im Spiel.
Öfter Polizeieinsätze wegen betrunkenen Personen
Laut Polizeistatistik ist der Bahnhof kein Brennpunkt der Kriminalität, sagt Kimberly Short, die Leiterin der Polizeiinspektion Idar-Oberstein. Es komme aber schon vor, dass die Polizei wegen Betrunkenen dorthin ausrücken muss: "In Großstädten passiert das sicherlich häufiger. Aber auch hier haben wir Polizeieinsätze wegen randalierender Personen, die laut sind und pöbeln."
Die Deutsche Bahn will dagegen jetzt etwas unternehmen. Das Unternehmen plant, ab Mitte Oktober Alkohol an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen zu verbieten. An 30 Bahnhöfen gilt schon ein Verbot - etwa in Köln und Hannover. Laut Bahn fällt dort deutlich weniger Müll an. Das Verbot trage außerdem dazu bei, dass es dort zu weniger Gewalt und Auseinandersetzungen komme.
Bahn ist für Halle und Vorplatz nicht zuständig
Eine Umfrage am Bahnhof in Idar-Oberstein zeigt: Auch hier wären viele für ein Alkoholverbot. Doch die Sache hat einen Haken. Denn in Idar-Oberstein könnte die Bahn zum Beispiel gar kein Alkoholverbot am gesamten Bahnhof verhängen. Wie in vielen Städten gehören dem Unternehmen dort nämlich nur die Gleise und die Unterführungen.
Die Bahnhofshalle ist im Besitz der Stadt Idar-Oberstein und der Bahnhofsvorplatz ist eine öffentliche Fläche. Die Bahn hat hier also kein Hausrecht und somit nichts zu sagen. Genau dort kommt es aber laut Polizei zu besonders vielen Einsätzen.
Zu wenig Personal für Kontrollen
Um auf dem Vorplatz ein Alkoholverbot zu verhängen, müsste die Stadt eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, erklärt Sprecherin Eva Grosser.
Doch selbst wenn es diese gäbe, stellt sich Polizeichefin Kimberly Short noch eine Frage: Wer soll ein Verbot überhaupt kontrollieren? Denn wenn die Bahn so eine Regelung ausspricht, müsste sie diese auch selbst durchsetzen, sagt Short: "Aber die DB Sicherheit kann das nicht 24 Stunden jeden Tag die Woche überwachen. Und die Polizei schon gar nicht."
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Bahn spricht von "Ausnahmen"
Die Bahn hat sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Fall Idar-Oberstein geäußert. Eine Sprecherin teilte lediglich mit: "Das Verbot wird mit Augenmaß und im Rahmen der Standardbestreifung umgesetzt." Bei Verstößen könne die Bahn einen "Hausverweis" oder ein "Hausverbot" aussprechen.
Ausnahmen könnten "dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören", so die Sprecherin. Allein in der Region gibt es aber einige sogenannte "Ausnahmen": Der Bahnhofsvorplatz in Trier gehört zum Beispiel der Stadt, ebenso sieht es in Bullay, Gerolstein, Konz und Saarburg aus. Überall dort würde ein Alkoholverbot also nur an den Gleisen gelten.
Streifen sollen Sicherheitsgefühl verbessern
In Idar-Oberstein sind sich Stadt und Polizei einig: Das Verbot werde an der schwierigen Lage am Bahnhof nichts ändern. Polizei und Ordnungsamt setzen stattdessen seit Frühling 2025 auf Stichproben, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Die Beamten sind am Bahnhof in Idar-Oberstein regelmäßig auf Streife. "Und diese verstärkte Präsenz hat schon dazu beigetragen, dass sich die Leute ein bisschen sicherer fühlen", meint Polizeichefin Kimberly Short. Auch bei den regelmäßigen Sprechstunden sei der Bahnhof seltener Thema.
Auch nachdem ein Betrunkener an diesem Tag dort eine Frau angepöbelt hat, ist die Polizei schnell zur Stelle. Als der Streifenwagen vorfährt, versteckt sich der Mann in der Bahnhofstoilette. Die Polizisten gehen rein und machen ihm "eine Ansage", wie einer der Beamten erklärt. Der Betrunkene darf aber erstmal auf dem Vorplatz sitzen bleiben und weiter trinken.