Monika Becker lebt schon ihr ganzes Leben an der Prüm in Lünebach. Ihr Haus steht oberhalb des Flusses, ein langes Uferstück entlang der Prüm gehört ihrer Familie. Auf dem gegenüberliegenden Ufer wuchern hunderte Pflanzen Riesenbärenklau, auch Herkules-Staude genannt, die bei Kontakt die Haut verbrennen können. "Das ärgert mich", sagt Becker, auf deren Grundstück nicht eine dieser Pflanzen wächst. Es sei aber viel Arbeit und gefährlich, das Grundstück sauber zu halten.
Bekämpfung der Pflanzen ist schwierig
Familie Becker beseitigt schon seit vielen Jahren die Pflanzen: Die Beckers schneiden die Stauden mit beginnender Blüte bodennah ab, oft noch ein zweites Mal, weil der Bärenklau häufig eine zweite Blüte ausbildet. So hat die Familie es geschafft, den gesamten Uferbereich zu säubern.
Doch der Einsatz scheint vergeblich: An vielen Stellen oberhalb ihres Grundstücks passiert nichts. Laut Kreisverwaltung Bitburg-Prüm kann eine einzelne Staude bis zu 50.000 Samen bilden. Diese würden vom Wind oder mit der Wasserströmung immer wieder an das Ufer und damit auf ihr Grundstück getragen, vermutet Monika Becker. Vor allem die jährlichen Überschwemmungen würden den Samen auf ihr Grundstück spülen. Sie fordert deswegen, dass die Pflanzen auch auf dem gegenüberliegenden Grundstück entfernt werden.
Kreisverwaltung: Riesen-Bärenklau entfernen keine Pflicht
Laut Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer für die Pflege seines Grundstücks verantwortlich – dazu gehört auch die Bekämpfung der Herkulesstaude. Eine generelle Pflicht zur Beseitigung bestehe allerdings nicht. Nur wenn eine erhöhte Gefährdung vorliege, zum Beispiel in der Nähe von Spielplätzen, könne laut Kreisverwaltung die Behörde die Entfernung der Pflanze anordnen. Dennoch schreibt die Behörde auf öffentlichen Kanälen, sie empfehle Privatleuten die Pflanzen zu entfernen, bevor sie sich weiter verbreiten.
Das Problem: In Lünebach fühlt sich niemand zuständig für das Uferstück gegenüber von Monika Becker. Laut dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) gehört die Fläche schon lange offiziell zum Fluss Prüm. So soll verhindert werden, dass Anwohner später Land verlieren – etwa wenn sich der Fluss im Laufe der Jahre etwas verlagert.
Anrainer haben Mitverantwortung
Auch wenn das Grundstück offiziell zum Fluss gehört, ist es nicht Eigentum der Gemeinde oder des Landes, sondern gehört anteilig den Eigentümern der angrenzenden Ufergrundstücke. In Lünebach ist das laut DLR unter anderem die Familie Bonefas: Ihr Grundstück grenzt fast über die gesamte Länge an das vom Riesen-Bärenklau bewachsene Grundstück. Laut der Behörde wurde die Familie bereits über die Eigentumsverhältnisse informiert.
Christian Bonefas sagt, dass er bislang nichts davon wusste, dass er für das Uferstück mitverantwortlich sein soll. Er findet das nicht gerecht, auch weil sein eigenes Grundstück kein Ufer habe und mindestens 30 Meter von der Prüm entfernt liege. Die Beseitigung der Pflanzen sei auch mit Kosten verbunden. Und es gebe noch weitere Miteigentümer des von den Pflanzen bewachsenen Grundstück, sagt er. "Also sollte es auch nicht nur mein Problem sein."
Beckers wünschen sich gegenseitige Rücksichtnahme
Ein hin und her mit dem Monika Becker nur wenig anfangen kann. Sie hofft, dass das Grundstück auf der anderen Seite frühzeitig gemäht wird. Bevor neuer Samen des Riesenbärenklau zu ihr hinüber getragen werden. Ihr Wunsch: Jeder sollte die Pflanze auf seinem eigenen Grundstück bekämpfen – dann hätte der Riesenbärenklau keine Chance, sich so stark auszubreiten.
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