Die Mitteilung des Kreises Mainz-Bingen klingt ziemlich makaber: An verschiedenen Orten sind in den vergangenen Wochen Tierkadaver entdeckt worden, die offenbar einfach in die Landschaft geworfen wurden.
Zehn tote Hühner im Feld bei Gau-Algesheim
So wurden kürzlich zehn tote Hühner bei Gau-Algesheim in einem Feld gefunden. Warum sie dort entsorgt wurden, darüber kann man auch bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nur rätseln.
In dem Ausmaß haben wir so etwas in Rheinhessen noch nicht erlebt.
"Hühner ohne vernünftigen Grund zu töten und die Kadaver einfach irgendwo ins Feld zu werfen, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz", heißt es in der Mitteilung des Kreises. Kein Mensch sei gezwungen, Hühner zu halten, erst recht nicht zu Zeiten der Vogelgrippe.
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Wildschweine illegal geschossen und zerlegt
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Wochen zum Beispiel in Nierstein und auch in St. Johann Wildschweinkadaver am Straßenrand abgelegt, von denen offensichtlich vorher Teile zum Verzehr abgetrennt worden waren. Die Tiere seien geschossen worden, so der Kreis.
Dieses Vorgehen sei nicht nur strikt verboten, sondern angesichts der derzeit grassierenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch unverantwortlich. Denn sollte ein solches Tier Träger des ASP-Virus sein, lasse sich weder nachvollziehen, wo es sich angesteckt hat, noch, wie sich die Infektion weiterverbreitet hat.
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Tierkadaver können zu Unfällen führen
Wenn solche Tierkadaver illegal am Straßenrand entsorgt würden, könnte das auch das Unfallrisiko deutlich erhöhen, so der Kreis Mainz-Bingen weiter. Denn kleinere Raubtiere würden die Kadaver finden, dort immer wieder hinlaufen und möglicherweise häufiger die Straße überqueren. Deshalb könnte die verantwortungslose Entsorgung auch Menschenleben bedrohen.
Informationen zu legaler Tierkadaver-Beseitigung
Der Kreis appelliert deshalb: Tote Tiere müssten fachmännisch entsorgt werden, auch wenn das Geld koste. Wer Schlachtabfälle, Tierkörper und Teile von Nutztieren und Geflügel entsorgen wolle, solle sich informieren, wo das legal möglich ist. Informationen und Ansprechpartner findet man auf der Webseite der Tierseuchenkasse RLP unter
Tierkörperbeseitigung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Bußgeld bei illegaler Entsorgung toter Tiere
Wer tote Tiere dennoch illegal beseitigt, muss mit einem Bußgeld in vierstelliger Höhe rechnen, warnt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Sie werde in jedem gemeldeten Fall versuchen, die Täter zu ermitteln.
Wer beobachtet hat, wie Tierkadaver illegal entsorgt wurden oder sonstige Hinweise dazu hat, soll sich bitte an das Veterinäramt wenden, per Telefon unter 06132 - 787 4102 oder per E-Mail an abt41@mainz-bingen.de.