Zum Schutz der Ernte

53 Saatkrähen auf rheinhessischen Kirschfeldern abgeschossen

In diesem Jahr sind in Rheinhessen mehr als 50 Saatkrähen auf Kirschfeldern abgeschossen worden. Das Vorgehen ist umstritten, denn diese Krähe steht unter Artenschutz.

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Stand

Von Autor/in Andreas Neubrech

53 Saatkrähen sind bislang in diesem Jahr auf rheinhessischen Kirschfeldern von einem Jäger abgeschossen worden, so die zuständige Genehmigungbehörde SGD Süd. Bald haben die Vögel erstmal wieder Ruhe, denn mit Ende Juli endet die Abschussfrist.

Dass die Vögel überhaupt geschossen werden dürfen, sorgt immer wieder für Diskussionen. Tierschützer argumentieren: Die Saatkrähe steht unter Artenschutz. Betroffene Landwirte dagegen beklagen einen hohen Schaden, der ihnen durch die Saatkrähe an ihrer Ernte entstehe.

Verwaltungsgericht erlaubt Abschuss von Saatkrähen

Das Mainzer Verwaltungsgericht hatte im Mai den Eilantrag einer Naturschutzinitiative abgelehnt und den Abschuss unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es sei vertretbar, einzelne Saatkrähen zu töten, weil sie ernste Schäden in der Landwirtschaft verursachen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Dabei dürfen zwei Saatkrähen pro Schwarm abgeschossen werden – und auch nur dann, wenn dieser vorher eine Kirschplantage befallen hat. Zudem muss der Abschuss von der SGD Süd genehmigt worden sein und durch einen Jäger erfolgen.

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Doch selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist der Abschuss der Vögel nicht so einfach, sagt Theresa Pfeifer. Sie baut unter anderem Kirschen in Mainz-Finthen an und ist Vorsitzende der Fachgruppe Obstanbau beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd.

"Es ist schwierig, Jäger zu finden, die den Auftrag ausführen. Sie fürchten, ihren Jagdschein zu riskieren, wenn sie beim Schuss zwei Meter zu nah an einer Wohnbebauung stehen oder aus Versehen eine andere Krähenart erwischen."

Denn damit müssten Jäger beauftragt werden. Und die hätten häufig Sorge, dass die Felder zu nah an Häusern lägen oder dass sie möglicherweise die falschen Krähen abschießen.

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Harmlose Art der Abschreckung in Mainz verboten

Dennoch ist Pfeifer für diese Option dankbar. Denn die abschreckende Wirkung sei tatsächlich groß. Allerdings reiche das allein nicht aus. Zusätzlich seien Schreckschussanlagen notwendig, die mit Knallgeräuschen aus Gaskanonen Saatkrähen und Wild aufschrecken und verscheuchen sollen.

Genau die seien aber in Mainz nicht erlaubt, sagt Pfeifer. Grund sei der Vogelschutz: "Das würde auch andere Vögel aufschrecken." Also bleibt zumindest den Mainzer Landwirten laut Pfeifer nur der gezielte Abschuss. Und das sei zu wenig, um die Ernte zu schützen.

Forderung: Saatkrähen sollten ins Jagdrecht aufgenommen werden

Theresa Pfeifer fordert deshalb: Die Saatkrähen sollten ins Jagdrecht aufgenommen werden, um die Population zu kontrollieren.

Doch kurzfristig wird das nicht umgesetzt werden. Deshalb muss Theresa Pfeifer im kommenden Jahr wohl wieder einen Jäger suchen, der gezielt Saatkrähen auf ihren Kirschplantagen abschießt.

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