Die Abschuss-Erlaubnis endet - zumindest, was den Abschuss der Vögel über Zuckerrübenfeldern angeht. Die Zuckerrüben sind dort inzwischen so weit gewachsen, dass die Saatkrähen ihnen keine Schäden mehr zufügen können. In rheinhessischen Kirschenfeldern hingegen dürfen die Saatkrähen weiter abgeschossen werden - allerdings nur unter strengen Vorgaben.
Vergrämungsabschüsse über Zuckerrübenfelder
In der Zeit zwischen Mitte April bis Anfang Juni sind der SGD Süd nach eigenen Angaben 22 abgeschossene Saatkrähen gemeldet worden. Die Abschüsse seien vor allem über Zuckerrübenfeldern in den Stadtgebieten Mainz und Alzey erfolgt sowie in den Verbandsgemeinden Alzey-Land und Wonnegau.
Die Daten würden nun ausgewertet, so eine Sprecherin der SGD. Danach werde entschieden, ob diese Allgemeinverfügung auch im nächsten Jahr wieder in Kraft treten könnte. Letztlich geht es darum, ob sich ein Krähenschwarm durch den Abschuss von ein oder zwei Tieren tatsächlich von den Feldern vertreiben lasse.
Bei Abschussgenehmigungen noch Luft nach oben
Für den Bauern- und Winzerverband ist das keine Frage. Der Sprecher des Verbandes, Andreas Köhr, sagte dem SWR, der sogenannte Vergrämungsabschuss sei ein wirksames Mittel die Felder zu schützen. Deshalb sehe der Verband die Allgemeinverfügung der SGD als ersten, wichtigen Schritt. Allerdings sei noch Luft nach oben, so Köhr.
Als Beispiel nennt er die Vorgaben der Verfügung, die zu praxisfern seien. Wollten die Landwirte die Tiere abschießen, mussten sie dies einen Tag vorher bei der SGD anmelden. "Ob dann am nächsten Tag die Tiere überhaupt noch da sind, weiß natürlich niemand", kritisiert Köhr.
Eilantrag am Mainzer Verwaltungsgericht Naturschützer scheitern vor Gericht: Saatkrähen dürfen abgeschossen werden
Sind Saatkrähen schützenswerte Tiere oder zerstörerische Plagegeister? Naturschützer sind jetzt mit einem Eilantrag vor dem Mainzer Verwaltungsgericht gescheitert.
Der Verband fordert außerdem, das Geltungsgebiet dieser Verfügung über Rheinhessen hinaus auszudehnen. "Auch die Landwirte in der Südpfalz oder in Zweibrücken haben große Probleme durch die vielen Saatkrähen", so Köhr. Auch sollte die Allgemeinverfügung erweitert werden: "Die Vögel richten auch schwere Schäden bei Gerste oder im Gemüseanbau an."
Land müsste Landwirten die Schäden ersetzen
Langfristig müsse das Land über die Absenkung des Schutzstatus der Saatkrähe nachdenken, so Köhr weiter. Sollte die Landesregierung die Tiere weiterhin so streng schützen wollen, müsste sie in der Konsequenz die Schäden, die die Tiere verursachen, den Landwirten ersetzen.
In der Obstanbauregion Rheinhessen belaufen sich die Schäden für 2024 laut Bauern- und Winzerverband auf über eine Million Euro. Im rheinhessischen Zuckkerrübenanbau lagen die Schäden bei mehreren tausend Euro pro Landwirt.