Am ersten Verhandlungstag gab der Angeklagte zu, drei Jahre lang eine Beziehung mit der Patientin gehabt zu haben. Er selbst war Erzieher in der Jugendgruppe, in der die damals 16-Jährige stationär als Patientin war. Dort habe das Verhältnis begonnen. Es sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, sagte der 49-jährige Mann am Donnerstag. Er habe gewusst, dass das ein absolutes Tabu ist.
In den folgenden Monaten, in denen die junge Frau weiterhin in der Einrichtung lebte, soll es nach Gerichtsangaben zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen dem Mann und der Patientin in seiner Wohnung und der Einrichtung gekommen sein. Sex in den Räumen der Therapieeinrichtung bestritt der Angeklagte jedoch.
Erzieher soll Abhängigkeit ausgenutzt haben
Durch die enge Beziehung sei ein sogenanntes Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen beiden entstanden. Das ist aber gesetzlich verboten, auch, wenn die Jugendliche freiwillig Sex mit dem Mann gehabt haben soll.
16-Jährige bekam offenbar Drogen
Der Angeklagte soll der Jugendlichen außerdem zwei Mal Betäubungsmittel überlassen haben. Die habe die 16-Jährige freiwillig genommen, dann das Bewusstsein verloren. Der Mann soll das ausgenutzt und sie vergewaltigt haben. Das bestritt der Angeklagte am Donnerstag allerdings energisch. So etwas hätte er ihr niemals angetan, sagte er.
Er selbst leide an einer chronischen Erkrankung, die starke Schmerzen verursache. Deshalb habe er ein starkes Schmerzmittel eingenommen (Hydromorphon).
Das habe die Jugendliche mehrmals aus seinem Arzneischränkchen mitgenommen, er habe das zugelassen. Er habe nie mit ihr gemeinsam Medikamente eingenommen.
Therapiezentrum hatte Angeklagten angezeigt
Raus kam das Ganze, als sich eine Mitpatientin an Verantwortliche des Sprachheilzentrums wandte. Die zeigte den Mann daraufhin an. Die damals 16-Jährige wollte sich zunächst nicht äußern. Erst als die Beziehung zum Angeklagten zerbrach, sagte sie aus.