Das Land hat im vergangenen Jahr angeordnet, dass alle Krankenhäuser in bestimmte "Leistungsgruppen" eingeordnet werden sollen. Ziel ist es, dass nicht jedes Krankenhaus eine Vielzahl medizinischer Leistungen vorhält, was teuer ist, sondern, dass sich jedes Krankenhaus auf etwas anderes spezialisiert.
Das bedeutet aber, dass Einrichtungen wie das Kreiskrankenhaus in Grünstadt mit anderen Häusern zusammenarbeiten müssen. Auch das wird vom Land unterstützt. Jetzt wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen.
Lange Zusammenarbeit der Krankenhäuser
Der Leiter des Kreiskrankenhauses Grünstadt, Markus Kieser, versichert, dass dieser Kooperationsvertrag den Patienten Verbesserungen bringt. Das Kreiskrankenhaus habe schon lange mit dem Westpfalz-Klinikum zusammengearbeitet, aber jetzt ist diese Zusammenarbeit nochmal mit einem Vertrag dokumentiert. Auch gebe es jetzt ganz feste Ansprechpartner und Abläufe.
Kreiskrankenhaus kann von größerer Klinik profitieren
Das Kreiskrankenhaus ist mit knapp 200 Betten deutlich kleiner als das Westpfalz-Klinikum mit knapp 1.000 Betten. "Das Westpfalz-Klinikum bietet als Maximalversorger Leistungen an, die unser Haus nicht anbieten kann", sagt der Leiter des Kreiskrankenhauses, Markus Kieser.
"Wenn bei einer Behandlung im Kreiskrankenhaus beispielsweise die fachliche Meinung eines Urologen eingeholt werden muss, dann passiert das jetzt über diesen Kooperationsvertrag", erklärt Kieser und ergänzt: "Die Befunde werden dem Urologen am Westpfalz-Klinikum geschickt und er berät die Ärzte am Kreiskrankenhaus."
Sollte ein Behandlung in der Urologie notwendig werden, könne der Patient auch verlegt werden oder zu einer Untersuchung binnen eines Tages in das 40 Kilometer entfernte Krankenhaus gebracht und wieder zurückgeholt werden.
Gesundheitsministerium entscheidet über Ausrichtung der Krankenhäuser
Die Kooperation habe aber auch eine gewisse Signalwirkung an das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium, dass die Kliniken die Vorgaben des Landes ernst nehmen. Bis zum Herbst entscheidet das Ministerium über die Anträge der verschiedenen Krankenhäuser, welche Leistungen sie künftig anbieten dürfen und welche nicht.